• Krisenvorsorge verbindlich im Gesetz verankern

    Pressemitteilung
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes
    21.August 2025
    „Eine praxistaugliche Nachbesserung muss die notwendige Spezialisierung und Schwerpunktbildung mit dem Ziel einer wohnortnahen Grundversorgung in Einklang bringen. Das wird mit den beabsichtigten Anpassungen leider nur ansatzweise erreicht“, kritisiert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG).
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes

    Der Marburger Bund fordert eine fallunabhängige Finanzierung der Vorhaltekosten, weitere Anpassungen im Bereich der Qualitätsvorgaben einzelner Leistungsgruppen sowie eine Überarbeitung des InEK-Groupers. Zudem fordert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte, die Krankenhäuser so auszustatten, dass sie auch in außergewöhnlichen Belastungssituationen verlässlich arbeiten können. Strukturen für Krisenvorsorge und Notfallkapazitäten müssten verbindlich im Gesetz verankert und dauerhaft finanziert werden, um die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung auch in Ausnahmesituationen zu gewährleisten.

    Besonders kritisch bewertet Deutschlands größter Ärzteverband die geplante Einführung von Mindestvorhaltezahlen. Die Komplexität und das Zusammenwirken der Regelungen seien nicht kalkulierbar. Aus Sicht des Marburger Bundes ist die Einführung der Leistungsgruppen selbst bereits ein ausreichend starkes Steuerungsinstrument. „Statt Orientierung zu schaffen, drohen zusätzliche Hürden, die die Versorgung erschweren und für die es keinerlei wissenschaftliche Grundlage gibt“, warnt der Marburger Bund.

    Hinzu kommt, dass die vorgesehene zeitliche Abfolge nicht schlüssig ist. Leistungsgruppen werden den Krankenhäusern im Rahmen der laufenden Krankenhausplanungen zugeteilt. Würden diese nachträglich mit Mindestvorhaltezahlen belegt, entstünde ein massiver Widerspruch: Ein Krankenhaus könnte zwar eine Leistungsgruppe rechtmäßig beantragen und per Bescheid erhalten, ginge aber bei der Vorhaltevergütung leer aus, wenn es die zusätzlich definierten Mindestvorhaltezahlen nicht erfüllt. Damit würden die Planungsentscheidungen der Länder konterkariert und die Versorgungssicherheit gefährdet.

    Auch die geplanten Hybrid-DRGs sieht der Verband kritisch. Zwar könne eine gleichwertige Vergütung für ambulante und stationäre Leistungen sinnvoll sein, doch ohne klare Sicherungen drohen Fehlanreize. „Die Wahl des Behandlungssettings muss sich am medizinischen Bedarf orientieren und darf nicht von ökonomischen Erwägungen bestimmt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes.