• MD | Fristen bei Optionsmodell beachten!

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)
    09.September 2025
    Ab 2026 gilt im Medizinischen Dienst das neue Kompetenzstufenmodell. Dazu haben Arbeitgeber und Marburger Bund „Durchführungshinweise“ erarbeitet, die bereits auf unserer Homepage veröffentlicht wurden. Sie sollen Beschäftigten und Leitungen Klarheit geben – insbesondere zu Fragen rund um Fortbildungen.

    Wichtiger Hinweis:

    Nach § 4 des Überleitungstarifvertrags können Beschäftigte, die

    • vor dem 01.01.2025 im Medizinischen Dienst tätig waren und
    • bis zum 30.09.2025 die Stufe E4 erreicht haben,

    entscheiden, ob sie auf das Kompetenzstufenmodell verzichten und stattdessen jährlich zwei zusätzliche freie Tage erhalten wollen.

     

    👉 Die Verzichtserklärung muss form- und fristlos bis spätestens 30.09.2025 beim Arbeitgeber vorliegen!

     

    Einmalig kann diese Entscheidung später – zum 01.01.2029 – geändert werden. Beschäftigte, die die E4 erst nach dem 30.09.2025 erreichen, können den Verzicht nach Erreichen der Stufe erklären.

    Bei Fragen steht Ihnen das Tarifreferat des MB Bundesverbandes jederzeit zur Verfügung: tarifpolitik@marburger.bund.de