• „Ohne fachärztlichen Nachwuchs ist keine Reform tragfähig“

    Pressemitteilung
    Marburger Bund fordert gesetzliche Anpassungen zur Absicherung der ärztlichen Weiterbildung
    07.Oktober 2025
    „Ärztliche Weiterbildung muss Teil der Reformarchitektur werden. Andernfalls ist die zukünftige fachärztliche Versorgung in Gefahr. Ohne qualifizierten Nachwuchs ist keine Reform tragfähig – und am Ende ist es die Patientenversorgung, die Schaden nimmt“, mahnt Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, unmittelbar vor der morgigen Kabinettsberatung des Entwurfs für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    Durch die Krankenhausreform und die damit verbundene Reduktion und Konzentration von Versorgungsangeboten drohten Unsicherheiten und inkonstante Arbeitsbedingungen für die jungen Ärztinnen und Ärzte. „Weiterbildungsmöglichkeiten werden durch Kapazitätsabbau verloren gehen. Leider fehlt in weiten Teilen der Politik nach wie vor das Bewusstsein für die Folgen der Krankenhausreform im Hinblick auf die ärztliche Weiterbildung“, sagte Johna.

    „Die ersten Erfahrungen mit der landeseigenen Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen zeigen: Die Zuweisung der neuen Leistungsgruppen führt dazu, dass aufgrund eines eingeschränkten Versorgungsangebots Weiterbildungsmöglichkeiten begrenzt werden und dadurch in einigen Fächern Engpässe entstehen. Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung müssen aber die gesamten Inhalte ihres angestrebten Facharztes erwerben. Es braucht pragmatische und unbürokratische Lösungen, um die Weiterbildung in der Regelweiterbildungszeit an mehreren Standorten absolvieren zu können – ohne ständig wechselnde Arbeitsverträge und unterschiedliche tarifliche Bedingungen.“

    Das im letzten Jahr beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern ausdrücklich vor. Dann sollte es auch möglich sein, im Zuge dieser Kooperationen die ärztliche Weiterbildung zu regeln. „Als Marburger Bund halten wir es für entscheidend, dass jeder Kooperationsvertrag, den Krankenhäuser schließen, um die Qualitätsvoraussetzungen für die Erteilung von Leistungsgruppen zu erfüllen, verpflichtend auch die Möglichkeit der Weiterbildungsrotation zwischen den Häusern festlegt“, forderte Johna.

    Wünschenswert wäre, dass die weiterzubildende Ärztin bzw. der weiterzubildende Arzt grundsätzlich mit einer an einem Verbund beteiligten Weiterbildungsstätte nur einen Arbeitsvertrag für den gesamten Zeitraum der Weiterbildung schließen muss, der insbesondere die vertragsgerechte Delegierung bzw. Rotation sowie Festlegungen bezüglich der Weiterbildungszeiten und -inhalte an allen am Verbund teilnehmenden Weiterbildungsstätten enthält.

    Damit eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung kein Hindernis für die Umsetzung von Weiterbildungsverbünden ist, fordert der Marburger Bund dringlich eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung.

    „Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie durch gesetzliche Anpassungen flexible Rotationen im Rahmen einer Verbundweiterbildung rechtssicher möglich werden. Es gibt also Lösungen, sie müssen jetzt nur endlich gangbar gemacht werden“, erklärte Johna.