• Transparente Arbeitszeiterfassung – was geht und was nicht!

    Die Regelung ist simpel: Alle Arbeitszeiten müssen erfasst und dokumentiert werden – mit Überstunden und ohne Ausnahmen. Doch an manchen Krankenhäusern erscheint die Arbeitszeiterfassung leider noch immer wie eine Blackbox. Die Verbandsjuristin des Marburger Bundes Ulrike Hahn zeigt auf, wie Arbeitszeiten erfasst werden müssen und wie dies speziell an Unikliniken im Tarifbereich der TdL zu erfolgen hat. Zudem erklärt sie Ärztinnen und Ärzten, was man bei einer nachträglichen Kappung der Arbeitszeiten tun kann.
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