Ende Oktober wandten sich 117 Ärztinnen und Ärzte des Städtischen Klinikums Dresden mit einem offenen Brief an den Träger. Sie kritisieren fachübergreifende Bereitschaftsdienste und fordern konsequent regelkonforme Dienstpläne sowie Maßnahmen zum Abbau von Überstunden. Der Marburger Bund Sachsen stellt sich öffentlich hinter sie: „Wir begrüßen und unterstützen es, wenn sich Ärztinnen und Ärzte für ihre Arbeitnehmerrechte einsetzen. Wir teilen die Forderungen unserer Mitglieder aus dem Städtischen Klinikum Dresden nach besseren Arbeitsbedingungen. Ärztliche Tarifverträge sind bindend – auch unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen!“, machte Torsten Lippold, Erster Vorsitzender MB Sachsen, auch gegenüber der Presse deutlich. Der Landesverband führt gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten vor Ort seit Längerem Gespräche mit der Klinikleitung, unter anderem zur vollständigen Umsetzung des dort geltenden TV-Ärzte/VKA.
Im Zuge der Berichterstattung äußerte sich auch die Klinikleitung. Der MB Sachsen reagierte darauf mit einem Statement und kritisiert die Verharmlosung der hohen Arbeitsbelastung im ärztlichen Dienst durch den Arbeitgeber. „Es steht außer Frage, dass ein erheblicher Teil unserer Mitglieder beruflich stärker belastet wird, als es ihrer Gesundheit zuträglich ist. Krankenhäuser müssen sich mit diesen Tatsachen auseinandersetzen, anstatt sie herunterzuspielen!“, fordert Torsten Lippold.
Zudem widerspricht der MB der Darstellung, wonach das Städtische Klinikum Dresden die Änderungen im TV-Ärzte/VKA konsequent umsetzen würde. „Unsere Mitglieder berichten regelmäßig über Probleme bei der Einhaltung des Facharztstandards oder bei der Erstellung rechtskonformer Dienstpläne. Der geltende Tarifvertrag muss genauso wie die Vorgaben zum Facharztstandard ausnahmslos praktiziert werden“, stellt Steffen Forner, Jurist und Geschäftsführer MB Sachsen, richtig.
Aussagen der Klinik, wonach Schulungen oder niedrige Fallzahlen bei gynäkologischen Notfällen fachübergreifende Dienste in der Gynäkologie rechtfertigen, kann der MB Sachsen nicht nachvollziehen. „Fachübergreifende Dienste gefährden die Patientensicherheit und bergen erhebliche haftungsrechtliche Risiken für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte“, erinnert Torsten Lippold an den Beschluss der 145. HV und hebt angesichts des Engagements der Dresdner Mitglieder hervor: „Nur wer sich organisiert, Probleme offen anspricht und auf seine Arbeitnehmerrechte besteht, schafft die Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen und Patientensicherheit.“
