• Marburger Bund begrüßt eigenen Straftatbestand zum Schutz von Angehörigen der Heilberufe

    23.Januar 2026
    Der Marburger Bund begrüßt, dass im Hinblick auf die zunehmende Gewaltbereitschaft im Gesundheitswesen mit Paragraf 116 StGB-E ein eigener Tatbestand geschaffen werden soll. Erfasst würden dadurch explizit sämtliche Angehörige von Heilberufen, die für ihre Berufsausübung oder das Führen der Berufsbezeichnung einer staatlich geregelten Ausbildung bedürfen, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ausübung oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.

    Mindestens ebenso wichtig ist es, weitere rechts- und gesellschaftspolitische Maßnahmen zu ergreifen. „Auch eine zügige Strafverfolgung ist entscheidend, um die gewünschte Veränderung zu erreichen“, betont der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens.