Signifikante Änderungen bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
Die Verhandlungskommission war formal lediglich mit einer Forderung nach einer linearen Erhöhung angetreten, hatte aber bereits zu Beginn der Verhandlungen deutlich gemacht, dass insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung und Vergütung der Schichtdienste inzwischen ein erhebliches Delta zu den Regelungen an den kommunalen Kliniken entstanden ist, welches geschlossen werden müsste. Im TV-Ärzte/ VKA hatten wir uns bereits Anfang 2025 darauf verständigt, dass die wesentlichen Vergütungsunterschiede zwischen Schicht- und Wechselschichtarbeit in zwei Stufen abgebaut und die Vergütung für die Dienstformen insgesamt deutlich angehoben werden. Dieses Modell haben wir nun auch für die BG-Kliniken vereinbart, allerdings bereits in einem einheitlichen Schritt zum Beginn des nächsten Jahres.
Vervielfachung der Zulagen
Dann nämlich werden nicht nur die Schichtzulage von bislang 40 Euro, sowie die Wechselschichtzulage von bislang 105 Euro auf einheitlich 315 Euro angehoben. Vielmehr entfällt zum gleichen Zeitpunkt hier auch die Unterscheidung zwischen ständiger und nicht ständiger Schicht- und Wechselschichtarbeit, so dass die bislang in diesen Fällen gezahlten Zuschläge in Höhe von 0,24 Euro pro Stunde (Schichtarbeit) beziehungsweise 0,63 Euro pro Stunde (Wechselschichtarbeit) durch einen Monatsbetrag von 315 Euro ersetzt werden.
Änderungen beim Zusatzurlaub
Auch beim Zusatzurlaub für Schicht- und Wechselschicht entfällt zukünftig diese Unterscheidung zwischen ständiger und nicht ständiger Schicht- und Wechselschichtarbeit. Daneben fällt zukünftig auch die Einschränkung weg, dass Zusatzurlaubsansprüche nur dann entstehen, wenn die Monate in denen in der jeweiligen Dienstform gearbeitet wird, zusammenhängen. Danach wird es künftig für mehr Ärztinnen und Ärzte einfacher, Zusatzurlaubsansprüche zu erlangen.
Lineare Entwicklung, Erholungsurlaub und mobiles Arbeiten
Im Hinblick auf die lineare Entwicklung haben wir uns auf eine (rückwirkende) Entgelterhöhung im Umfang von 3 Prozent ab 1. Februar 2026 verständigt, die natürlich ebenso auf die weiteren Entgeltbestandteile (Zuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütung) wirken. Schließlich konnten wir vereinbaren, dass ab dem Jahr 2027 grundsätzlich ein weiterer Urlaubstag gewährt wird und sich der Anspruch auf Erholungsurlaub damit auf 31 Tage erhöht. Wir haben uns zudem mit den Arbeitgebern darauf verständigt, im Tarifvertrag festzulegen, dass auch Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich mobil arbeiten können, um die Betriebsparteien zu entsprechenden Detailregelungen zu ermuntern.
Die Tarifeinigung hat eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten, somit können wir ab Sommer nächsten Jahres bereits in die nächste Tarifrunde starten. Die Verhandlungskommission, die aus Ärztinnen und Ärzten im Geltungsbereich des Tarifvertrages besteht, hat der Einigung zugestimmt. Die Tarifgremien des MB entscheiden bis zum 27. März 2026.
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