Mit Sorge sieht der Marburger Bund, dass durch den Wegfall von Krankenhauskapazitäten auch vielfach Weiterbildungsstellen verloren gehen könnten. Bereits heute gerät die Weiterbildung der jungen Ärztinnen und Ärzte unter Druck, weil Krankenhausstandorte geschlossen, Leistungen konzentriert und Träger fusioniert werden. „Wenn Leistungsangebote gebündelt und Standorte verändert werden, darf das nicht zulasten der Weiterbildung gehen. Es liegt nun an den Ländern, bei der Zuteilung von Leistungsgruppen gezielt Weiterbildungsverbünde zu stärken und Krankenhäuser zu bevorzugen, die sich an regionalen und sektorenübergreifenden Verbünden beteiligen, insbesondere wenn diese von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannt sind“, sagte Johna.
Damit Rotationen innerhalb solcher Verbünde rechtssicher und ohne bürokratische Hürden möglich sind, setzt sich der Marburger Bund weiterhin für eine gesetzliche Ausnahme von der erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung ein.
Kritisch bewertet der Marburger Bund die Ausgestaltung der vorgesehenen Vorhaltevergütung. Ein solches System wäre dann sinnvoll, wenn es tatsächlich das finanzieren würde, was die Krankenhäuser für die Leistungserbringung vorhalten müssen, insbesondere die ausreichende patientennahe Personalausstattung. „Die hochkomplizierte Finanzierungssystematik bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre. Sie schafft zusätzliche Bürokratie, ohne den Kliniken mehr finanzielle Sicherheit zu geben“, kritisierte die MB-Vorsitzende.
Insgesamt ist die Krankenhausreform in vielen Bereichen Ausdruck einer Überregulierung. So sind Mindestvorhaltezahlen in keiner Weise zu begründen, da den Krankenhäusern über die Zuteilung von Leistungsgruppen ohnehin Mindestanforderungen auferlegt werden. Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche unnötige Meldepflichten und eine Vielzahl von Detailvorgaben, die zusätzlichen Zeitaufwand für die Beschäftigten bedeuten. „Diese Zeit fehlt dann in der unmittelbaren Patientenversorgung“, sagte Johna.
