Allein bei den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldbeziehenden und deren Familienangehörigen entstehen den Krankenkassen jährlich Defizite in Höhe von gut zehn Milliarden Euro, die einseitig aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Solche Ungleichgewichte werden im vorliegenden Entwurf weitgehend ausgeblendet. Es fehlt auch das klare Bekenntnis zur Stärkung der Prävention: „In zentralen Bereichen wie der Tabak-, Alkohol- und Ernährungspolitik liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit hinten. Mit einer Zuckersteuer und anderen Maßnahmen zur Prävention werden nicht nur Einnahmen generiert und Kosten gespart, sondern auch Erkrankungen vermieden“, sagte Johna.
Der Marburger Bund sieht in der Summe der Maßnahmen im GKV-Sparpaket einen systematischen Kurswechsel. Die Versorgung soll nicht länger vom Bedarf her gedacht werden, sondern ausschließlich von der verfügbaren Finanzmasse. Gerade in einer Phase, in der die Krankenhausreform in den Ländern umgesetzt wird, ist das ein verfehlter Ansatz. Wirtschaftlich ohnehin schon stark unter Druck geratene Krankenhäuser, vor allem im ländlichen Bereich, könnten vom Netz gehen, obwohl sie für die zukünftige Versorgungsstruktur dringend benötigt werden.
„Ein ungesteuerter Sparkurs gefährdet nicht nur die Krankenhausreform, sondern die Stabilität der Patientenversorgung insgesamt. Erforderlich ist stattdessen eine gesamtgesellschaftliche inhaltliche Auseinandersetzung mit fundamentalen Fragen der Daseinsvorsorge im Gesundheitswesen“, bekräftigte Johna.
Mit der Krankenhausreform, der geplanten ambulanten Notfallreform und dem angekündigten Primärversorgungssystem werden Strukturveränderungen auf den Weg gebracht, die zu einer besser abgestimmten Versorgung und auch zu Einsparungen führen sollen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, nunmehr ein auf Dauer angelegtes und zudem in seiner Lastenverteilung unausgewogenes Spargesetz über Nacht auf den Weg zu bringen.
„Das Ministerium hat den Verbänden lediglich ein Wochenende Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Eine solche Vorgehensweise darf man getrost als Affront bezeichnen. Das Sparpaket trifft einseitig die Leistungserbringenden im ambulanten wie stationären Versorgungsbereich. Wer hier pauschal kürzt, muss sich nicht wundern, wenn am Ende Versorgungslücken zu Lasten der Patienten entstehen“, kritisierte Johna.
So werden die Krankenhäuser bei einer Streichung der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen vielfach Einsparungen beim Personal vornehmen, was zu einer weiteren Arbeitsverdichtung und einer Abwanderung von Fachkräften führen wird.
Die geplante Begrenzung der Tarifkostenrefinanzierung offenbart zudem ein problematisches Verständnis von Tarifautonomie. Das Ministerium will nach eigener Aussage Anreize stärken, Tarifabschlüsse zu vereinbaren, die sich an der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung bzw. der Grundlohnrate orientieren. Damit greift der Gesetzgeber faktisch in die freie Aushandlung von Löhnen ein. Tarifautonomie bedeutet aber, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Löhne eigenständig und entsprechend der tatsächlichen Arbeits- und Marktbedingungen vereinbaren – und eben nicht nach Vorgaben und Wünschen der Politik.
