Die im Regierungsentwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgesehenen Ausgabenkürzungen würden in der geplanten Größenordnung zu qualitativen Einschnitten in der Versorgung führen, kritisiert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Statt einer strukturierten Krankenhausreform würde dadurch die „kalte Strukturbereinigung“ beschleunigt. „Am Ende fehlen dann genau die Strukturen, die für eine flächendeckende Versorgung dringend gebraucht werden“, so die Delegierten.
Die Ärztegewerkschaft appellierte an den Gesetzgeber, endlich Einsparmöglichkeiten durch Bürokratieabbau zu nutzen. Das GKV-Sparpaket sieht im Gegensatz dazu Regelungen vor, die zu einer erneuten Ausweitung von Bürokratie im Gesundheitswesen führen. Das betreffe insbesondere die ausufernden Verfahrensregelungen zu den Prüfungen der Krankenkassen und der Medizinischen Dienste, zum geplanten obligatorischen Zweitmeinungsverfahren vor Operationen und zur vorgesehenen Teilkrankschreibung. „Diese Regelungen binden Personal im Übermaß und kosten unnötig Geld“, erklärten die Delegierten
