Digitalisierung muss der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen

21.Mai 2026
Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen
Der Marburger Bund begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bzw. zur Nutzung digitaler Daten grundsätzlich, weist aber in diesem Zusammenhang neuerlich darauf hin, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Digitalisierung müsse vielmehr ausschließlich der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Aus Sicht des Marburger Bundes ist das dann der Fall, wenn die Digitalisierung zum Wohle der Patientinnen und Patienten und zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne einer effektiveren und effizienteren Berufsausübung eingesetzt wird.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) oder des elektronischen Rezepts (E-Rezept) waren erste, wichtige Schritte der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Marburger Bund unterstützt daher das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit weiteren gesetzlichen Regelungen gezielt auszubauen. „Insofern begrüßt der Marburger Bund auch die einleitende Bemerkung im vorliegenden GeDIG-Referentenentwurf, dass die konsequente und an den Bedürfnissen der Nutzer ausgerichtete Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend sei, um eine moderne, effiziente und zukunftsfähige Versorgung in Deutschland sicherzustellen“, heißt es in der Stellungnahme.

Dass laut Entwurf die Kranken- und Pflegekassen künftig auch Daten aus der elektronischen Patientenakte verarbeiten dürfen, beurteilt der Marburger Bund hingegen kritisch. „Nutzen und Risiken einer Weiterverwendung ihrer Daten können die Versicherten aber nicht vollumpfänglich überblicken“, moniert die Stellungnahme. Risiken die sich aus möglicherweise zukünftig entstehenden Erkrankungen ergeben, können zum Zeitpunkt der Einwilligung nicht eingeschätzt werden. 

„Wichtig für die Akzeptanz der ePA ist, dass die Patientinnen und Patienten die Verwendung ihrer Daten nachvollziehen können. Hierbei ist wiederum das Vertrauen in die behandelnde Ärztin bzw. den Arzt sowie deren Dokumentation in der ePA von entscheidender Bedeutung. Gesundheitsdaten sind sensible personenbezogene Daten. Weitreichende Erhebungs-, Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen hebeln die ärztliche Schweigepflicht aus“, so die Stellungnahme. Die Umsetzung der geplanten neuen Regelung dürfte daher zu einer verstärkten Wahrnehmung des Widerspruchsrechts durch Versicherte führen, bemängelt die Stellungnahme des Marburger Bundes.