Arbeitszeitgrenzen erhalten, Schutzstandards bewahren

Unter dem Eindruck einer sich wandelnden Arbeitswelt haben die Koalitionspartner angekündigt, im Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das Gesetz erlaubt grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von bis zu acht Stunden, wobei Ausnahmen und Überstunden mit Ausgleichsmöglichkeiten zulässig sind. Tarifverträge ermöglichen darüber hinaus weitere Abweichungen nach oben, die aber stets mit Kompensationen verbunden sind. Schon heute bietet das Gesetz also Flexibilität – in einem Rahmen, der die Gesundheit schützt. Diese Schutzfunktion ist arbeitswissenschaftlich belegt und gesundheitspolitisch unverzichtbar.

Würde die gesetzliche Orientierung am Acht-Stunden-Tag entfallen, hätte das auch Folgen für die Grundlagen tarifvertraglicher Schutzregelungen. Viele dieser Schutzmechanismen bauen auf einer gesetzlichen Grenze auf, von der Tarifverträge abweichen können. Wie sollte vor diesem Hintergrund mit Regelungen zu Ruhezeiten, Freizeitausgleich oder zur Begrenzung von Diensten umgegangen werden?

Wie ist es bei einer faktischen Abschaffung des Acht-Stunden-Tages um den Arbeitsschutz bestellt? Ist es tolerabel, wenn die Reform vor allem zu längeren täglichen Arbeitszeiten führt und damit die Grenzen der Belastbarkeit weiter verschiebt? Gerade im Gesundheitswesen hätte eine solche Entwicklung unmittelbare Folgen für die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus sowie für die Qualität der Patientenversorgung und die Patientensicherheit.

Der Forderung von Arbeitgeberverbänden nach mehr Flexibilisierung der Arbeitszeit steht der Wunsch der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und die Notwendigkeit einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung gegenüber. Zu berücksichtigen ist der Anspruch, Familie und Beruf in einen vernünftigen Einklang zu bringen, was auch die Betreuung und Pflege von Angehörigen in einer älter werdenden Gesellschaft einschließt.
08. Nov 2025
Pressemitteilung
„Wer die Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz streicht, hebelt einen zentralen Pfeiler des Arbeitsschutzes aus. Denn Flexibilität würde isoliert nur für die Arbeitgeber gelten. Sie könnten bis zu 13 Stunden Vollarbeitszeit anordnen – einfach so, weil es das Gesetz dann erlauben würde“, warnte heute Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, vor einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Sie bezog sich auf Ankündigungen der Regierungskoalition, die Tageshöchstgrenze im Gesetz abzuschaffen und nur noch eine wöchentliche Obergrenze festzuschreiben.
16. Okt 2025
Pressemitteilung
Der Marburger Bund lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. „Wer die Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz streicht, hebelt einen zentralen Pfeiler des Arbeitsschutzes aus. Flexibilität darf nicht heißen, dass Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte noch länger verfügbar sein müssen. Wer ernsthaft für Gesundheitsschutz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eintreten will, muss Grenzen respektieren – nicht abschaffen“, erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
18. Sep 2025
Die Regierungskoalition will das Arbeitszeitgesetz ändern und die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. Ist mehr Flexibilisierung tatsächlich notwendig? Welche Folgen hätte eine Gesetzesänderung für die Beschäftigten insgesamt, inwieweit wären angestellte Ärztinnen und Ärzte betroffen? Darum geht es in der neuen Ausgabe von MB DIREKT, der Diskussionssendung des Marburger Bundes.