Mit Blick auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) hat der Marburger Bund bereits in der Vergangenheit auf bestehende Missstände in Form von immer mehr Zeitverträgen mit immer kürzeren Laufzeiten hingewiesen, der auch die an Universitätskliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte unmittelbar betrifft. Dazu gehört die konkrete Definition für „wissenschaftliches Personal“ und „wissenschaftliche Qualifizierung“, insbesondere in der Medizin sowie die konkrete Definition des Begriffs „angemessen“ im Bereich der Qualifizierung und Festschreibung von Mindestvertragslaufzeiten von mindestens 2 Jahren. Auch auf einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung bei der familienpolitischen Komponente hat der Marburger Bund nachdrücklich hingewiesen sowie auf eine vollständige Aufhebung der Tarifsperre.
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Forschung, Technologie und Raumfahrt wurden davon zentrale Forderungen nicht aufgegriffen, kritisiert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme: Die fehlende Präzisierung des Geltungsbereichs führt aufgrund der nicht gelösten Abgrenzungsproblematik immer wieder zu Streitigkeiten auch vor den Gerichten, moniert die Ärztegewerkschaft in ihrer Stellungnahme.
Unberücksichtigt bleibt aus Sicht des Marburger Bundes auch, dass es weiterhin keine zwingende Koppelung der Drittmittelbefristungen an den jeweiligen Projektzeitraum gibt. Aus Sicht des Marburger Bundes besonders problematisch ist, dass die Tarifsperre weiterhin vollständig unangetastet bleibt und damit Gewerkschaften und Arbeitgebern die Möglichkeit genommen wird, die Arbeits- und Befristungsbedingungen im Sinne der wissenschaftlichen Beschäftigten zu gestalten.
