Schutzrechte respektieren, Irrwege endlich verlassen

Pressemitteilung
Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zum Reformpaket der Regierungskoalition
02.Juli 2026
Das von der Koalition beschlossene Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ wirft im Arbeitsrecht grundlegende Fragen auf. Als Marburger Bund setzen wir uns für verlässliche Arbeitsbedingungen und einen wirksamen Schutz der Rechte von angestellten Ärztinnen und Ärzten ein. Die geplante Aufweichung des Kündigungsschutzes für bestimmte Beschäftigtengruppen sendet hier ein völlig falsches Signal und dient allein den Interessen der Arbeitgeber, ohne dass dadurch messbare Effekte für den Arbeitsmarkt entstehen.
Frau Dr. Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Frau Dr. Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

Ebenso kritisch bewerten wir die vorgesehene Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Unsere Erfahrung zeigt, dass schon jetzt an den Universitätskliniken die Möglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes umfangreich genutzt werden, um Ärztinnen und Ärzte trotz überwiegender Tätigkeit in der Patientenversorgung über Jahre befristet zu beschäftigen. Das schafft Unsicherheit, erschwert die Lebens- und Familienplanung und kann Beschäftigte unter Druck setzen. 

Wir raten der Bundesregierung dringend dazu, die angekündigte Öffnung gesetzlicher Schutzstandards im Arbeitszeitrecht endlich ad acta zu legen. Die Tatsache, dass alle Gewerkschaften, alle maßgeblichen arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen Fachleute und auch Ökonomen vor einer Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit warnen, sollte dringlich dazu führen, diesen Irrweg nicht länger zu beschreiten. Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und im Gesundheitswesen auch der Patientensicherheit. Dieser Schutz darf nicht durch Ausnahmeregelungen ausgehöhlt werden. Denn eine gute Gesundheitsversorgung sichert die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, reduziert krankheitsbedingte Ausfallzeiten, stabilisiert den Arbeitsmarkt und trägt wesentlich zur Produktivität und zum sozialen Frieden unseres Landes bei.

Den angekündigten Bürokratieabbau begrüßen wir grundsätzlich. Allerdings darf das Gesundheitswesen dabei nicht erneut außen vor bleiben. Gerade Ärztinnen und Ärzte verbringen nach wie vor zu viel Zeit mit Dokumentations- und Berichtspflichten, die für die Versorgung keinen erkennbaren Mehrwert haben. 

Die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Notwendigkeit einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag stehen hingegen im klaren Widerspruch zu den angekündigten Zielen eines Bürokratieabbaus. Beide Maßnahmen erzeugen zusätzlichen Aufwand für Beschäftigte, Arbeitgeber und Arztpraxen. Sie werden den Andrang in Praxen und Notaufnahmen erhöhen und dort wertvolle Kapazitäten binden, die für die Versorgung akut behandlungsbedürftiger Menschen benötigt werden. Wer Bürokratie abbauen will, darf im Gesundheitswesen keine neuen Hürden errichten. 

Einen belastbaren empirischen Nachweis, dass die angekündigten Verschärfungen einen nennenswerten wirtschaftlichen Nutzen entfalten oder Fehlzeiten wirksam reduzieren, gibt es bislang nicht. Im Übrigen können Arbeitgeber bereits jetzt – ohne dass es einer Begründung bedürfte – die Vorlage einer AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit verlangen.