Die Vereinbarung hat sich in den vergangenen neun Jahren in der tarifpolitischen Praxis bewährt und dazu beigetragen, die gewachsenen tarifpluralen Strukturen in den Krankenhäusern zu bewahren. Konflikte um die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes wurden vermieden. ver.di und Marburger Bund setzen diesen erfolgreichen Weg nun fort. Auch künftig sollen tarifplurale Regelungen in Krankenhäusern unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes erhalten bleiben.
Durch entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen soll verhindert werden, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. Damit bleibt jede der beiden Gewerkschaften berechtigt, für ihre Mitglieder tarifliche Regelungen zu treffen, die von den Bestimmungen des Tarifvertrages der anderen Gewerkschaft abweichen. Zugleich verpflichten sich ver.di und Marburger Bund, keinen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb zu stellen. Auch die Arbeitgeber sollen in den jeweiligen Tarifverhandlungen dazu verpflichtet werden, dies zu unterlassen.
Die neue Vereinbarung von ver.di und Marburger Bund hat eine Laufzeit bis Ende 2030.
