Stellungnahmen

Filtern nach:
Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
18. Jun 2026
Der Marburger Bund begrüßt die geplante Einführung der einheitlichen Geltung einer Höchstbefristungsdauer von insgesamt 12 Jahren für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken. Kritisch bewertet der Verband dagegen, dass der aktuelle Referentenentwurf keine Regelungen zur Verkürzung der Höchstbefristungsdauer enthält. Dies war in der letzten Legislatur grundsätzlich vorgesehen.
Stellungnahme des Marburger Bund Bundesverbandes zum Verordnungsentwurf
12. Jun 2026
Der Marburger Bund begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Deckelung der PJ-Aufwandsentschädigung aufzuheben, hält aber weitere Maßnahmen für erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Zudem plädiert er für das Einziehen einer bundesweiten Untergrenze, sodass der Beitrag, den PJ-Studierende leisten, ein Mindestmaß an finanzieller Wertschätzung erfährt. Die Neuregelung der Fehlzeiten im PJ wertet der Marburger Bund als grundlegende Verbesserung für die Studierenden, setzt sich jedoch für eine Beibehaltung der „Härtefallreglung“ ein, um auf andere schwerwiegende und nachgewiesene Sachverhalte, die Studierende daran hindert, in der medizinischen Einrichtung anwesend zu sein, eingehen zu können.

Die im Verordnungsentwurf dargelegten Änderungen bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission der Kenntnisprüfung, mit der in Drittstaaten ausgebildete Ärzte ab November 2026 „regelhaft“ den gleichwertigen Kenntnisstand ihrer Ausbildung nachweisen sollen, sieht der Marburger Bund kritisch. Unter anderem fordert der Marburger Bund eine Beibehaltung der Anzahl der Prüfenden und eine Entscheidung über den Prüferfolg durch Mehrheitsbeschluss.
Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen
21. Mai 2026
Der Marburger Bund begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bzw. zur Nutzung digitaler Daten grundsätzlich, weist aber in diesem Zusammenhang neuerlich darauf hin, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Digitalisierung müsse vielmehr ausschließlich der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Aus Sicht des Marburger Bundes ist das dann der Fall, wenn die Digitalisierung zum Wohle der Patientinnen und Patienten und zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne einer effektiveren und effizienteren Berufsausübung eingesetzt wird.
Marburger Bund-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
11. Mai 2026
Die Bundesregierung will bereits im kommenden Jahr rund zwölf Milliarden Euro bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung einsparen. Bis 2030 soll das Einsparvolumen auf mehr als 30 Milliarden Euro steigen. Der Marburger Bund warnt vor den Folgen für die Patienten. „Einsparungen in dieser Größenordnung lassen sich ohne Einschnitte in der Versorgung nicht erzielen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“.
23. Jan 2026
Der Marburger Bund begrüßt, dass im Hinblick auf die zunehmende Gewaltbereitschaft im Gesundheitswesen mit Paragraf 116 StGB-E ein eigener Tatbestand geschaffen werden soll. Erfasst würden dadurch explizit sämtliche Angehörige von Heilberufen, die für ihre Berufsausübung oder das Führen der Berufsbezeichnung einer staatlich geregelten Ausbildung bedürfen, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ausübung oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.
Marburger Bund Stellungnahme zum Regierungsentwurf
22. Jan 2026
Der Marburger Bund plädiert für einen Ausbau der Prüfkapazitäten sowie eine Evaluation der Kenntnisprüfung, um daraus gegebenenfalls auch eine Anpassung und Vereinheitlichung der Prüfanforderungen abzuleiten. Die Prüfungs- und Wiederholungstermine müssen in allen Bundesländern innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von sechs Monaten angeboten werden, fordert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Der vorliegende Regierungsentwurf wählt einen anderen Weg, den der Marburger Bund aus verschiedenen Gründen kritisch betrachtet.
„Ersteinschätzung muss für Hilfesuchende an allen Stellen des Erstkontakts gleich sein“
10. Dez 2025
Der Marburger Bund begrüßt, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung viele Elemente aufnimmt, deren Bedeutung der Verband seit langem für das Reformvorhaben betont. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten – Rettungsdienst, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhäuser – könnten die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum vorliegenden Entwurf der Notfallreform.
05. Nov 2025
Der Marburger Bund begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft zu Anpassungen an der Krankenhausreform. Planungssicherheit und eine verlässliche Versorgungsperspektive sind für die Bevölkerung, die Mitarbeitenden und die Krankenhäuser zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der Reform. Eine praxistaugliche Nachbesserung muss aus der Sicht des Marburger Bundes die notwendige Spezialisierung und Schwerpunktbildung mit dem Ziel einer wohnortnahen Grundversorgung in Einklang bringen. Das wird mit den beabsichtigten Anpassungen im Kabinettsentwurf für ein Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) leider nur ansatzweise erreicht. An zentralen Stellen gibt es weiterhin Korrekturbedarf.
05. Nov 2025
Der Marburger Bund begrüßt grundsätzlich Bestrebungen, Apotheken vor allem in unterversorgten Gebieten zukunftsfest aufzustellen und insbesondere bürokratische Hürden abzubauen. Die nun im ApoVWG vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch nicht zielführend, erklärt der Verband in einer Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des BMG für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung.
Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes
21. Aug 2025
„Eine praxistaugliche Nachbesserung muss die notwendige Spezialisierung und Schwerpunktbildung mit dem Ziel einer wohnortnahen Grundversorgung in Einklang bringen. Das wird mit den beabsichtigten Anpassungen leider nur ansatzweise erreicht“, kritisiert der MB in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG für ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG).