• Forderungen in der Tarifrunde 2019 mit den kommunalen Arbeitgebern

    In den zurückliegenden Monaten haben sich viele von Ihnen intensiv auf Mitgliederversammlungen, Netzwerktreffen, Tarifforen und nicht zuletzt schriftlich in die Diskussion um die Weiterentwicklung der Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte eingebracht. Die aus diesem Diskussionsprozess gewonnen Erkenntnisse und Anregungen sind zwar vielfältig, aus allem ergibt sich aber ein einheitliches und eindeutiges Bild: Die Gesamtarbeitslast muss runter! Die Tarifgremien haben auf dieser Grundlage und in Anbetracht der gekündigten Vorschriften des Tarifvertrages in den vergangenen Wochen Forderungen entwickelt, die nunmehr durch die Große Tarifkommission des Marburger Bundes beschlossen und den Arbeitgebern zugestellt worden sind.

    Manipulationsfreie Zeiterfassung

    Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit der Möglichkeit, die Arbeitszeit durch die Kombination mit Bereitschaftsdienst zu verlängern, ist eine genaue und manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung. Die bisherige Praxis der Arbeitszeitdokumentation erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Unsystematische - teilweise noch händische - Erfassungen sowie pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber sind in den Kliniken an der Tagesordnung. In den Geschäftsführungen vieler Krankenhäuser fehlt es weitgehend an Unrechtsbewusstsein. Die erfassten Arbeitszeiten werden im Nachgang „passend gemacht“ und Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht berücksichtigt. Die Vorgaben des Tarifvertrages müssen deshalb geschärft werden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wollen wir zukünftig die Anordnung von Bereitschaftsdienst gestatten. Die dadurch mögliche Verlängerung der Arbeitszeit kann keine Einbahnstraße sein, sondern erfordert auch und gerade einen fairen und transparenten Umgang mit der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit.

    Zwei freie Wochenenden im Monat

    Durch die Verpflichtung, regelmäßig Bereitschaftsdienst zu leisten, sind Ihre Möglichkeiten, in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer bei ihrer Familie zu sein oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen, stark eingeschränkt. Deshalb wollen wir die Anordnung der Dienste an die Bedingung knüpfen, dass innerhalb eines Kalendermonats zwei Wochenenden von jeder Arbeitsleistung frei sind. In einer Reihe von Tarifverträgen, beispielsweise mit der Universitätsmedizin Mainz und Krankenhäusern in Hamburg, ist diese Forderung bereits umgesetzt. Geht nicht, gibt’s nicht.

    Verlässliche Dienstplangestaltung

    Dienstpläne müssen sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes vorliegen und endlich verbindlich sein. Kurzfristige Inanspruchnahmen müssen auf Fälle unvorhersehbarer Personalausfälle beschränkt sein. Damit setzen wir für den jeweiligen Arbeitgeber Anreize, die Arbeitszeitgestaltung verlässlich zu gestalten und geben den Ärztinnen und Ärzten die gewünschte Planungssicherheit. Kurzfristige Inanspruchnahmen sollen zukünftig mit Sanktionen versehen werden.

    Klare Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste

    Keine Vollarbeit im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst

    Wir sind überzeugt, dass Bereitschaftsdienste einer Begrenzung bedürfen, um Arbeitszeitexzesse zu verhindern, Ärztinnen und Ärzte vor psychischer und physischer Überforderung zu schützen und damit auch die Patientensicherheit besser zu gewährleisten. Bereitschaftsdienste sind notwendig, um den 24-Stunden-Betrieb der Krankenhäuser aufrechtzuerhalten. Wir stellen die Dienste nicht grundsätzlich in Frage, sehen aber vor allem aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Notwendigkeit, klare Höchstgrenzen festzulegen. Die regelmäßige Arbeitszeit darf nicht über den Bereitschaftsdienst hinaus willkürlich verlängert werden. Die bestehende Regelungslücke im Tarifvertrag wird von Krankenhäusern missbraucht, um Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzte über den geleisteten Bereitschaftsdienst hinaus zu verlängern. Dieser Praxis wollen wir einen Riegel vorschieben.

    Keine sogenannten Minusstunden im Bereitschaftsdienst

    Dienste in der Nacht, an Feiertagen und an Wochenenden sind besonders belastend und müssen deshalb auch besser vergütet werden. Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern erhalten aber häufig weniger Geld für die von ihnen geleisteten Bereitschaftsdienste als für Arbeitsstunden, die in die Regelarbeitszeit fallen. Teilweise müssen sie sogar eine Kürzung der Bereitschaftsdienstvergütung hinnehmen, obwohl sie mehr gearbeitet haben. Deshalb fordert der Marburger Bund zur Minimierung dieser „Minusstundenproblematik“ einen nicht in Freizeit ausgleichbaren Zuschlag zum Bereitschaftsdienst.

    Lineare Erhöhung – 5 Prozent mehr Gehalt

    Der Marburger Bund fordert eine lineare Erhöhung der Ärztegehälter um 5 Prozent bei einer einjährigen Laufzeit. Damit wird sichergestellt, dass auch die angestellten Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern an der allgemeinen Tarifentwicklung teilhaben.

    Tarifvertragliche Gleichstellung der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

    Für Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es keine geregelten tarifvertraglichen Verhältnisse. Wir wollen diesen tariflosen Zustand endlich überwinden und damit die Tarifbindung in einem wichtigen Bereich der ärztlichen Versorgung stärken. Schon jetzt können in vielen Gesundheitsämtern Arztstellen nicht besetzt werden, der Ärztenachwuchs bleibt weg. In manchen Städten ist der Gesundheitsdienst längst nur noch ein eingeschränkter Notdienst. Die kommunalen Arbeitgeber müssen deshalb nun endlich die auch von der Politik geforderte tarifvertragliche Gleichstellung der Ärzte im ÖGD vollziehen.

    Tarifsicherung: Keine Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes

    Wir erwarten von den kommunalen Arbeitgebern, die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgesehene Abbedingung der Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes. Entsprechende Vereinbarungen haben wir in den zurückliegenden Monaten mit sämtlichen anderen Arbeitgebern im Gesundheitswesen erzielt, mit denen wir in Verhandlungen standen. Deshalb gehört eine solche Tarifsicherung auch in der Tarifrunde mit der VKA zur Grundbedingung einer Einigung.

    Mit den Arbeitgebern haben wir uns bereits auf drei Verhandlungstermine verständigt, der Auftakt findet am 21. Januar 2019 in Berlin statt.