Am Ende des gestrigen zweiten Verhandlungstermin mit Helios stand vor allem Ernüchterung über die Motive und das Verhalten der Helios-Verhandler. Weder konnten sich diese dem Thema Überleitung der ehemaligen Rhön-Häuser in den Konzerntarifvertrag TV-Ärzte Helios nähern, noch gab es nach reichlichen zwei Wochen Bedenkzeit wiederum den Hauch eines Ansatzes, die jüngst zu eben diesem Tarifvertrag vereinbarten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen überhaupt zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen.
Zur Erinnerung: Neben der linearen Erhöhung der Tabellenentgelte um 6,5 v. H. und des Nachtzuschlages in der tiefen Nacht auf 40 v. H. hatte der MB gefordert, dass die endgültige Dienstplanung sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums erfolgt und eine Verletzung dieser Pflicht mit Sanktionen bewehrt wird. Außerdem halten wir vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung geboten und streben insofern eine Tarifregelung an.
Die Arbeitgeberseite offenbarte nun ihre Vorstellungen dergestalt:
- Keine Anpassung des Nachtzuschlages.
- Keine Regelung zur rechtzeitigen Dienstplanung.
- Keine Regelung zu kurzfristiger ungeplanter Dienstaufnahme; hier sehe man keinerlei Problem und sei grundsätzlich entspannt.
- Keine Regelung zur Arbeitszeiterfassung.
- Stattdessen Entgelterhöhung in zwei Schritten von 1,8 und 1,6 v. H., jeweils zum 1. Januar 2021 und 2022 mit einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten.
Eine Überleitung könne man sich seitens der Arbeitgeber zumindest für diese Tarifrunde nicht vorstellen. Begründungsversuche, warum weiterhin innerhalb des Konzerns zwei verschiedene Tarifverträge auf Ärztinnen und Ärzte Anwendung finden sollten, muteten bestenfalls diffus an. Der Verhandlungskommission drängte sich angesichts des Verhaltens der Arbeitgebervertreter der Eindruck auf, dass man Ärztinnen und Ärzte bewusst von den Regelungen ausnehmen wolle, die seit 2019 bundesweit bei nahezu allen Klinikbetreibern vereinbart wurden – und eben auch im Tarifwerk TV-Ärzte Helios. Kurios: Dass es keine Nachtzuschlagsanpassung und auch keine Regelung zu den weiteren Themen, die aus der Tarifrunde zum TV-Ärzte Helios stammen, wie Dienstbegrenzung oder Wochenendregelung oder Besserbewertung und Bezahlung von Bereitschaftsdienst, geben soll wird damit begründet, dass die Schere zwischen den Tarifbereichen nicht weiter auseinandergehen solle. Selbst wenn die Begründung stimmen sollte, ist aber eigentlich das beste Argument geliefert, warum man gerade jetzt über eine Überleitung nachdenken sollte. Außerdem stellte Helios sich weiterhin auf den Standpunkt, dass weitere Themen, die Bestandteil der Einigung zum Konzerntarifvertrag sind, durch die fehlende Kündigung schlicht nicht eröffnet seien. Das mag formaljuristisch zutreffend sein – außer Tabelle und Nachtzuschlag gibt es keine weiteren einzelnen Kündigungsmöglichkeiten im Tarifvertrag – ein Hinderungsgrund für entsprechende Verhandlungen ist das allerdings nicht.
Aus Sicht der MB-Verhandlungskommission sind die Vorstellungen des Konzerns vollkommen ungeeignet, in dieser Tarifrunde zu einem Ergebnis zu kommen. Von Wertschätzung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten fehlt jede Spur. Vielmehr entstand der Eindruck, dass das begonnene Programm zur Reduzierung der ärztlichen Stellen durch das Vorenthalten der verschiedenen Regelungen in diesen Verhandlungen noch einmal verstärkt werden soll.
Nach diesem Termin halten wir es nun für notwendig, die Lage mit unseren Tarifgremien zu erörtern. Dabei werden wir auch darüber beraten, ob eine Kündigung des gesamten Tarifvertrages sowohl für diese Tarifverhandlungen als auch für die Frage einer möglichen Überleitung nunmehr doch erforderlich ist.