• Personaluntergrenzen nicht mit tatsächlichem Personalbedarf gleichsetzen

    12.September 2018
    Entwurf der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
    Der Marburger Bund sieht die Vorgabe von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2019 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als einen konkreten Anfang, um dem Handeln der Selbstverwaltung Antrieb zu verleihen. Insofern begrüßt der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Ersatzvornahme als Ausdruck des politischen Handlungswillens, die Personalsituation in den Krankenhäusern verbessern zu wollen. Allerdings weise die Verordnung selbst auf die unzureichende Datenlage für die Berechnung von Untergrenzen hin. Deshalb bestehe die Gefahr, dass sich die in dieser Verordnung temporär festgelegten Personaluntergrenzen fälschlicherweise als tatsächlicher Personalbedarf verfestigen könnten, mahnt der MB in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung.
    Klinikpersonal
    Klinikpersonal

    Die in der Verordnung festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen könnten nur Aufschluss über die in den Krankenhäusern derzeit herrschenden ökonomisch optimierten, jedoch pflegetechnisch völlig unzureichenden Personalkonstellationen geben. Eine der wesentlichen Ursachen für eine mangelhafte Personalausstattung seien aber gerade die Fehlanreize und Risiken des durchgängig leistungsorientierten und pauschalierten Vergütungssystems.

    Zweifelhaft sei zudem, ob der bürokratische Umsetzungsaufwand für eine temporäre, sprich einjährige „Interimslösung“ als verhältnismäßig gelten könne. „Die Ersatzvornahme löst das Problem der auf dem Arbeitsmarkt fehlenden Pflegekräfte nicht. Hier müssen parallel Maßnahmen eingeleitet werden, um zu vermeiden, dass entweder nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt oder das Personal aus anderen Abteilungen abgezogen wird“, fordert der Marburger Bund.

    Stellungnahme zum Referentenentwurf PpUGV