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Tarifverträge
- Änderungstarifvertrag Nr. 8 (2024)(161.0 KB)
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SKH Altscherbitz SKH Arnsdorf SKH Großschweidnitz SKH RodewischZu den Sächsischen Fachkrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie gehören die vier Krankenhausstandorte in Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch.
Tarifverhandlungen MB Sachsen
Der TV-Ärzte SKH liegt in der Fassung des 8. Änderungstarifvertrages (2024) vor und enthält verschiedene Kündigungsmöglichkeiten. Die Tarifkommission des MB in den vier Sächsischen Landeskliniken (Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch) hat beschlossen, die Entgelttabelle zum 31. März 2026 zu kündigen. Die Kündigung wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt und fristgerecht an das Sächsische Finanzministerium übermittelt.
Die Tarifvertragsparteien haben einvernehmlich verabredet, die Tarifverhandlungen erst zu beginnen, wenn die Tarifverhandlung zum TV-Ärzte (TdL) beendet sind. Nachdem dies im Juni 2026 der Fall war, wurde für den Auftakt der Tarifverhandlung zum TV-Ärzte SKH der 29. Juli vereinbart.
Am 29. Juli 2026 fand die Tarifverhandlung im Sächsischen Sozialministerium in Dresden statt. Die Tarifkommission des MB Sachsen setze sich aus je einer/m Vertreter/in der vier Landeskliniken und dem Gesachäftsführer des MB Sachsen zusammen. In konstruktiver und zielorientiertrer Verhandlungsatmosphhäre konnte eine Einigung erzielt werden, die eine weitestgehende Übernahme der Einigung zum TV-Ärzte (TdL) beinhaltet.
Keine Einigung war bezüglich der weitergehenden Foderung des MB Sachsen möglich, eine Protokollerklärung zu § 9 Absatz 1 Satz 6 TV-Ärzte SKH in den Tarifvertrag aufzunehmen, wonach die höchstrichterliche Auslegung der wortgleichen Regelung im TV-Ärzte VKA durch das Bundesarbeitsgericht verbindlich in den vier Landeskliniken gilt. Die AG-Seite lehnt es deshalb weiterhin ab, Arbeiten im Rahmen der Rufbereitschaft, die nicht im Krankenhaus erbracht werden, als Arbeitszeiten zu erfassen und zu vergüten. Trotz deutlicher Kritik durch den MB Sachsen sah sich die Verhandlungsführerin auf AG-Seite nicht in der Lage, die rechtswidrige Praxis (Verstoß gegen Arbeitszeit- und Tarifrecht) zu beenden. Damit werden die betroffenen Mitglieder gezwungen, ihre berechtigten Ansprüche auf Dokumentation und Vergütung der erbrachten Arbeitsleistungen im Wege einer Klage vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Ein solches Klageverfahren ist mit Unterstützung durch den MB Sachsen über alle Instanzen kostenfrei möglich.
Der TV-Ärzte SKH liegt in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages (2022) vor und enthält verschiedene Kündigungsmöglichkeiten. Die Tarifkommission des MB in den vier Sächsischen Landeskliniken (Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch) hat beschlossen, die Entgelttabelle zum 30. September 2023 zu kündigen. Die Kündigung wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt und an das Sächsische Finanzministerium übermittelt. Eine Terminvereinbarung für den Auftakt der Verhandlung steht noch aus. Die Tarifkommission hat entschieden, die Tarifverhandlung erst zu beginnen, wenn die Tarifverhandlung zum TV-Ärzte mit der TdL abgeschlossen sind.
Nachdem sich der MB mit der TdL auf einen neuen Tarifvertrag verständigt hat, wurde kurzfristig mit dem Sozialministerium und dem Finanzministerium ein Termin für die Tarifverhandlung zum TV-Ärzte SKH vereinbart. Am 17. Mai fand die Verhandlung in gewohnt konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre im Sozialministerium statt. Beide Seiten verständigten sich auf eine weitgehende Übernahme der Neuregelungen zum TV-Ärzte (TdL). Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen. Wenn diese erfolgt ist, wird das Unterschriftsverfahren durchgeführt. Nach Inkrafttreten des Änderungstarifvertrages wird das Finanzministerium eine aktuelle durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrages erstellen.
Der Landesvorstand des MB Sachsen hat am 11. Juni der Tarifeinigung zugestimmt.
Der TV-Ärzte SKH liegt in der Fassung des 6. Änderungstarifvertrages vor und enthält verschiedene Kündigungsmöglichkeiten. Die Tarifkommission des MB in den vier Sächsischen Landeskliniken (Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch) hat beschlossen, die Entgelttabelle zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Die Kündigung wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt und an das Sächsische Finanzministerium übermittelt.
Wie in den letzten Tarifrunden, sollte auch in der Tarifrunde 2022 zunächst das Ergebnis der Tarifverhandlung zum TV-Ärzte (TdL) abgewartet werden, dass auch weiterhin im TV-Ärzte SKH nachvollzogen werden soll. Nachdem der Tarifabschluss mit der TdL Ende August vorlag, wurde mit dem Finanzministerium ein Verhandlungstermin vereinbart.
Die Tarifverhandlung fand am 5. Oktober 2022 im Sozialministerium statt. In konstruktiver Atmosphäre konnte die Übernahme der Eckpunkte des Abschlusses zum TV-Ärzte (TdL) auch für die SKH des Freistaates Sachsen vereinbart werden. Dieses Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliedschaft und des MB-Landesvorstandes.
Der Landesvorstand hat am 11. Oktober dem Eckpunktepapier zugestimmt. Zwischenzeitlich konnte das Unterschriftsverfahren abgeschlossen werden. Der 7. ÄnderungsTV zum TV-Ärzte SKH ist damit in Kraft getreten und ist im Tarifvertragsregister des MB Sachsen zum Abruf bereitgestellt.
