Die Pflicht zur Gewährung von zwei freien Wochenenden im Monat im Durchschnitt des Kalenderhalbjahres ist im TV-Ärzte/VKA zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten, so dass das erste Kalenderhalbjahr im Sinne der Regelung auch mit dem 30. Juni 2020 abläuft.
In diesem Kalenderhalbjahr ist dann auch keine Unterschreitung des Durchschnitts mehr zulässig; eine weitere Übertragung nicht gestattet.
Stichtag ist stets vier Wochen nach Ende des halbjährigen Ausgleichzeitraums. Im Normalfall ist das vier Wochen nach dem 30. Juni. Für viele heißt das, dass der Antrag bis zum 28. Juli 2020 gestellt werden muss. Wenn das Halbjahr durch eine Betriebsvereinbarung zu einem anderen Zeitpunkt beginnt, kann aber auch ein anderer Stichtag in Frage kommen.
Wir haben für Sie ein Musterschreiben entwickelt, welches Sie sich herunterladen, ausfüllen und bei Ihrem Arbeitgeber abgeben können.
- Musterschreiben für die Übertragung der Wochenenden(14.7 KB, DOCX)
Mehr Details zu den Regelungen der freien Wochenenden in Ihrem TV-Ärzte/ VKA finden Sie hier.
Als Mitglied im Marburger Bund können Sie sich bei Fragen zur Übertragung der Wochenenden oder generell zur Umsetzung des Tarifvertrages und daraus eventuell resultierenden Schwierigkeiten jederzeit an die Juristen Ihres Landesverbandes wenden.