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    31. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Modernisierung des Mutterschutzrechts, die es Arbeitgebern zukünftig verbietet, bei einer Schwangerschaft pauschale Beschäftigungsverbote auszusprechen. „Bisher kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber schwangere Ärztinnen in ein Beschäftigungsverbot drängen, ohne dass dafür ein Sachgrund vorliegt bzw. eine Anpassung der Arbeitsbedingungen in Erwägung gezogen wurde. Das neue Mutterschutzrecht schafft mit seinen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung in dieser Hinsicht mehr Flexibilität", erklärte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.
    29. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    „Patientensicherheit und Personalknappheit passen nicht zusammen. Diese Erfahrung gibt es weltweit. Eine Reihe von Industrieländern investiert aber mehr in den Personalaufbau, als dass bei uns der Fall ist. So hat eine Befragung im Rahmen der 2011 veröffentlichten RN4Cast-Studie ergeben, dass in deutschen Krankenhäusern eine Pflegefachkraft durchschnittlich 13 Patienten pro Schicht zu versorgen hatte. In den USA waren es hingegen nur 5,3 im Durchschnitt, in den Niederlanden 7, in Schweden 7,7 und in der Schweiz 7,9.
    17. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    „Eine Reform ohne solides Finanzkonzept ist zum Scheitern verurteilt. Es ist deshalb hochgradig irritierend, dass nach mehr als zwei Jahren Beratungen grundlegende Fragen der Finanzierung des Masterplans Medizinstudium 2020 immer noch ungeklärt sind. Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz der Länder, dem Masterplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuzustimmen, birgt aber auch eine Chance.
    08. Mär. 2017
    Pressemitteilung

    Lange Zeit war das Fach Humanmedizin eine Männerdomäne. Das hat sich in den vergangenen Jahren gründlich gewandelt: Der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzte nähert sich der 50 Prozent-Marke, im Jahr 1991 lag er noch bei rund einem Drittel. „Ich finde es sehr erfreulich, dass immer mehr Frauen ihren Weg in die Medizin finden und dort Verantwortung übernehmen. Wie ihre männlichen Kollegen fordern sie bessere Arbeitsbedingungen in Praxen und Krankenhäusern, die flexible Arbeitszeiten und auch Teilzeitbeschäftigung ermöglichen. Diese Forderung ist nichts typisch Weibliches, sondern der völlig berechtigte Anspruch einer jüngeren Generation von Ärztinnen und Ärzten, für den beruflichen Erfolg nicht das Privatleben opfern zu müssen. Deshalb ist der heutige Tag eine gute Gelegenheit, die Arbeitgeber im Gesundheitswesen daran zu erinnern, die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf zu schaffen. Wer hier zu spät kommt, den bestraft über kurz oder lang das Leben mit offenen Stellen und schlechten Bewertungen im Internet", sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, zum heutigen Weltfrauentag.
    07. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund begrüßt die Vorschläge zur sachgerechteren Abbildung des Pflegepersonalbedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser, mahnt aber zugleich auch wirksame Maßnahmen zur Entlastung des Ärztlichen Dienstes an. "Die Festlegung auf Personaluntergrenzen geht in die richtige Richtung. Wir brauchen in den Krankenhäusern klare Mindestvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Das sind wir den Beschäftigten und den Patienten gleichermaßen schuldig", sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zur Vorlage der Schlussfolgerungen von Bund und Ländern aus dem Bericht der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus".
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    In der Debatte über die ambulante Notfallversorgung in Hessen ruft die Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen, Dr. Susanne Johna, die Beteiligten zu mehr Sachlichkeit auf: „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind inzwischen selbst in einer Notsituation. Sie tragen derzeit die größte Last an der Verdopplung der Patientenzahlen in der ambulanten Notfallversorgung innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Patienten gehen vermehrt ins Krankenhaus, weil der eigentlich behandelnde Vertragsarzt nicht verfügbar ist, weil sie eine rasche Abklärung ihrer Beschwerden wünschen oder weil sie schlicht keine Kenntnis davon haben, wie der Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte zu erreichen ist. Dies führt bei einer unzureichenden Personaldecke zu enormer Arbeitsverdichtung bei Ärzten und Pflegekräften. Letztlich geht dies auch zu Lasten einer adäquaten Versorgung der echten Notfallpatienten", kritisierte Johna. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung müsse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und in einem Gesamtkonzept erfolgen. „Ziel muss es sein, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern so zu entlasten, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte sich mit ausreichender Zeit um Patienten kümmern können, die auch wirklich eine Behandlung durch das Krankenhaus benötigen", forderte die hessische MB-Vorsitzende, die auch Mitglied des MB-Bundesvorstands ist.
    01. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund hat neuerliche Forderungen von Arbeitgeberverbänden zurückgewiesen, die gesetzlichen Ruhezeitregelungen aufzuweichen. „Die bestehenden Vorschriften und Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz sind flexibel genug, weitere Ausnahmen von der Regel brauchen wir nicht", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. So sei es schon jetzt in rechtlich zulässiger Weise möglich, den 24-Stunden-Betrieb eines Krankenhauses an 365 Tagen eines Jahres sicherzustellen. „Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen weiterhin gewahrt bleiben", forderte Botzlar. Der bestehende Arbeitszeitbegriff trage diesem Schutzgedanken Rechnung und dürfe deshalb auch nicht ausgehöhlt werden.
    27. Feb. 2017
    Vom 21.-24. März 2017 findet der 134. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in München statt. Der Kongress steht unter dem Motto „Verantwortung, Vertrauen, Sicherheit" und will auf den Mangel an Pflegekräften und die zunehmende „Leistungsverdichtung" in chirurgischen Abteilungen aufmerksam machen. Für den ärztlichen Nachwuchs bieten die letzten beiden Tage ein spezielles Programm: So finden im Rahmen des Kongresses die zweitägige Veranstaltung zur Examensvorbereitung „Staatsexamen und Karriere" sowie das Studentenforum am Donnerstag statt. In diesem Jahr wird auch der Marburger Bund mit einem eigenen Stand auf dem Chirurgenkongress vertreten sein.