Gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf erfolgten tatsächlich noch Änderungen, die Grundausrichtung blieb aber unangetastet: Praxen und Krankenhäuser stehen unter erheblichem Spardruck. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schaffen sollen.
Die Bundesregierung will bereits im kommenden Jahr rund zwölf Milliarden Euro bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung einsparen. Bis 2030 soll das Einsparvolumen auf mehr als 30 Milliarden Euro steigen. Der Marburger Bund hatte mehrfach vor den Folgen für die Patienten gewarnt. „Einsparungen in dieser Größenordnung lassen sich ohne Einschnitte in der Versorgung nicht erzielen“, hieß es in der Stellungnahme des Verbandes zum Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
So würden die vorgesehenen Kürzungen im Krankenhausbereich einen „unstrukturierten Kapazitätsabbau“ befördern und dadurch vor allem die Patientenversorgung in der Fläche gefährden. Gerade in einer Phase, in der die Krankenhausreform in den Ländern umgesetzt werde, sei dies ein falsches Signal. Wirtschaftlich ohnehin stark belastete Krankenhäuser könnten vom Netz gehen, obwohl sie für die zukünftige Versorgungsstruktur dringend benötigt würden.
Mit der Krankenhausreform, der geplanten ambulanten Notfallreform und dem angekündigten Primärversorgungssystem werden Strukturveränderungen auf den Weg gebracht, die zu einer besser abgestimmten Versorgung und auch zu Einsparungen führen sollen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dem Gesundheitswesen ein auf Dauer angelegtes und zudem in seiner Lastenverteilung unausgewogenes Spargesetz aufzuzwingen.
Das Gesundheitswesen darf nicht ausschließlich unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden. Mehr als sechs Millionen Menschen arbeiteten inzwischen in diesem Bereich. Eine gute Versorgung sichert Produktivität, reduziert Ausfallzeiten und stabilisiert den Arbeitsmarkt. Bei der Beratung des Spargesetzes haben diese Aspekte leider kaum eine Rolle gespielt.
- Regelungen des GKV-Beitragssatzstabgesetz_1.pdf(158.9 KB, PDF)
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Impressionen vom 10.06. und 11.06.2026 aus Hannover und Berlin
