• Eckpunkte einer Tarifeinigung zum TV - Ärzte Charité vereinbart

    Einigung in der 2. Verhandlungsrunde zwischen Marburger Bund LV Berlin/Brandenburg und Charité
    04.November 2019
    Einigung zwischen dem MB Landesverband Berlin/Brandenburg un der Charité
    Einigung zwischen dem MB Landesverband Berlin/Brandenburg un der Charité

    In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2019 ist in der zweiten Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund Berlin/Brandenburg und der Charité – Universitätsmedizin Berlin der Durchbruch gelungen. 

    Bei einer Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31. März 2022 und einer linearen Entgelterhöhung in drei Stufen von insgesamt 6,5 % wurde ebenfalls eine Verbesserung der Tabellenstruktur in der Entgeltgruppe Ä1 (Arzt) und Ä2 (Facharzt) vereinbart. So besteht nun insbesondere für langjährige Fachärztinnen und Fachärzte an der Charité eine deutliche Verbesserung der Gehaltsperspektive.

    Zudem wird ab dem 1. Juli 2020 der Zeitzuschlag für Nachtarbeit in Vollarbeit und im Bereitschaftsdienst in der Zeit von 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr von 20 % auf 30 % erhöht.

    Auch bzgl. der freien Wochenenden gibt es Verbesserungen: Leisten Ärztinnen und Ärzte Bereitschaftsdienste, darf zukünftig an maximal zwölf Wochenenden im Kalenderhalbjahr gearbeitet werden; wird dies im ersten Halbjahr überschritten, sind die Wochenenden zusätzlich im zweiten Halbjahr auszugleichen. Die bisherige Regelung der zwei freien Wochenenden im Kalendermonat bleibt unverändert bestehen.

    Bei befristeten Verträgen, die den Facharzt zum Ziel haben, ist zukünftig die Facharztweiterbildung sowie der konkrete Facharzt im Arbeitsvertrag zu benennen. Die Mitteilung der Charité, ob eine darüberhinausgehende Weiterbeschäftigung stattfindet, erfolgt nun spätestens drei Monate vor Ablauf. Zudem wurden Verbesserungen bei der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten vereinbart.

    Darüber hinaus wurde eine rechtssichere Regelung getroffen, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Gesetz zur Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) ausschließt.

    „Wir sind froh, dass wir neben einer adäquaten Erhöhung der Entgelte auch zu anderen wichtigen Themen – wie beispielsweise bei den befristeten Verträgen, der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten sowie der freien Wochenenden – deutliche Verbesserungen vereinbaren konnten.“ so PD Dr. Peter Bobbert, Vorsitzender des Landesverbandes.   

    Seitens der Charité stellte Prof. Frei, der Ärztliche Direktor, fest "In einer finanziell angespannten Situation konnten wir in den Verhandlungen ein Ergebnis erzielen, das den Mitarbeitern hilft aber die Charité nicht überfordert"

    Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen beider Parteien, welche bis spätestens Mitte Dezember 2019 erfolgen soll.