Wir stehen gemeinsam für:
- Gleiche Chancen und adäquate Vergütung bei gleicher Leistung für alle ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen, unabhängig davon, ob angestellt oder selbstständig, ob in Einzelpraxis oder kooperativer Einrichtung tätig
- Wiedereinführung des „Arztfalles“ statt des „Behandlungsfalles“ zur Berechnung von Praxis-Euro-Volumina für Berufsausübungsgemeinschaften, alternativ adäquate Kooperationszuschläge
- Verbindliche Erklärungen zu Honorarhöhen, aus denen die Entscheidungsgründe der Verwaltung nachvollziehbar und transparent sind
- Verpflichtende Einführung der Regelung: „Beratung vor Sanktionierung“
- Qualifizierte Beratung seitens der KV zu Fragen von Niederlassung wie auch Anstellung im ambulanten Bereich
- Angestellt tätigen Ärztinnen und Ärzten eine angemessene Stimme in der KV zu geben
- Arbeitsbedingungen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der KV Arbeit zu thematisieren und aktiv mitzugestalten, z.B. mit Hilfe von Musteranstellungsverträgen
- Förderung und gerechte Vergütung haus- und fachärztlicher Weiterbildung in sämtlichen ambulanten Versorgungsstrukturen
- Weiterentwicklung von Transparenz der KV Prozesse
- Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung