
Mit unserer Tarifeinigung im vergangenen Jahr haben wir mit Wirkung zum 1. Februar 2026 die Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 40 Wochenstunden vereinbart.
Wir sind damit einem breiten Stimmungsbild gefolgt, welches wir nicht nur an der Charité, sondern auch am Unfallkrankenhaus Berlin und bundesweit an anderen Universitätsklinika feststellen konnten. Auch dort wurde die Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit letztlich tarifvertraglich vereinbart.
Um das anfallende Arbeitsvolumen weiterhin bewältigen zu können, plant die Charité nun allerdings nicht etwa mehr Personal einzustellen, sondern will vielmehr individuelle Vereinbarungen mit den Ärztlichen Beschäftigten zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit abschließen.
Der Tarifvertrag TV-ÄB Charité ermöglicht eine solche Verlängerung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu maximal 48 Stunden.
Die hierüber abzuschließende Nebenabrede ist freiwillig! Eine solche Nebenabrede sollte aber nicht nur hinsichtlich der zusätzlichen und zu erwartenden Arbeitsbelastung wohl überlegt sein. Denn zum einen ist die Zahlung eines Überstundenzuschlages für die vereinbarten zusätzlichen Stunden ausgeschlossen. Zum anderen ist die Nebenabrede nur mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündbar.
Nicht zu verwechseln ist darüber hinaus diese Nebenabrede mit dem gleichfalls freiwilligen Opt-Out, welches insbesondere die Ableistung von Bereitschaftsdienst über die werktägliche Arbeitszeit hinaus ermöglicht. Grundlage für das Opt-Out ist das Arbeitszeitgesetz, wonach die Einwilligung in die Verlängerung der Arbeitszeit mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich widerrufen werden kann.
Bitte setzen Sie sich unbedingt vor Unterzeichnung einer Nebenabrede mit uns in Verbindung, falls Sie sich hinsichtlich zu erwartender Rechtsfolgen unsicher sind. Gerne prüfen und beraten wir Sie diesbezüglich.
Letztlich gehen wir und wohl auch die Charité davon aus, dass eine Umstellung von Bereitschaftsdiensten auf Regelarbeitszeit nur durch eine Vielzahl von freiwillig abgeschlossenen Nebenabreden möglich ist. Auch diesen Umstand sollte man in die persönliche Abwägung der Entscheidung hinsichtlich des Abschlusses einer solchen Nebenabrede mit einfließen lassen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Marburger Bund Berlin/Brandenburg gerne zur Verfügung.