• „Mediziner in der Haftpflicht? – Individuelles Haftungsrisiko in Abhängigkeit vom Versicherungsschutz des Arbeitgebers“

    Informationsveranstaltung
    16.August 2017
    Neben dem Krankenhausträger haften Sie als Ärztin oder Arzt für eigenes Verschulden immer auch persönlich und müssen für den Schaden grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen eintreten. Wer nicht selbst haftpflichtversichert ist, dessen individuelles Haftungsrisiko, hängt ganz entscheidend vom Versicherungsschutz des Arbeitsgebers ab. Der Arbeitgeber kann dabei selbst festlegen, welchen Umfang er für ausreichend erachtet.

    Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber nicht ausreichend bekannt ist. Wir empfehlen deshalb dringend, immer eine Bestätigung des Arbeitsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung anzufordern. Durch die stetige Zunahme von Klagefällen steigt gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit in Regress genommen zu werden.

    Ein Beispiel:

    Die Regelung zum Haftungsregress in der Charité

    Der Versicherungsschutz der Charité umfasst Schäden, die während der Ausübung dienstlicher Tätigkeiten Dritten zugefügt werden. Für jeden Sach- und Vermögensschaden ist eine Selbstbeteiligung von max. 10.000 EUR und für jeden Personenschaden sogar eine Selbstbeteiligung von max. 50.000 EUR vereinbart. Die Charité hat in Höhe dieser Selbstbehalte die Möglichkeit die Schadenverursacher in Regress zu nehmen, wenn diese den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.

    Das ist aber nur ein Beispiel, denn auch in anderen Häusern ist das ärztliche Haftungsrisiko immer vom Versicherungsschutz des Arbeitgebers abhängig!

    Um für die Ärzteschaft im Schadenfall das doch erhebliche Kostenrisiko zu minimieren, ist der Marburger Bund mit Versicherungen  in Verhandlungen getreten, um eine Ergänzungsdeckung, exklusiv für Marburger Bund Mitglieder zu erreichen.

    Begrüßung und Moderation: Guido Salewski, 2. Vorstandsvorsitzender des LVBB

    Intro: Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer MB

    Podium:
    Dr. Matthias Albrecht, MBA, Geschäftsführer Evangelisches Krankenhaus Hubertus
    Dr. Markus Dreyer, Rechtsanwalt des LVBB

    Experte für Haftpflichtverfahren: Prof. Dr. Christoff Jenschke, Fachanwalt für Medizinrecht, kwm – Rechtsanwälte                                                                                                           

    Experte für Versicherungen: Steffen Händler, Geschäftsführer WVD d. MB BB