• Tarifeinigung mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

    30.Mai 2018
    Am 29. Mai 2018 konnte nach vier mühsamen Verhandlungsrunden eine Tarifeinigung mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH erzielt werden, nachdem relevante Bestandteile des Tarifvertrages mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 fristgemäß gekündigt wurden. Die erzielte Einigung sieht zwei lineare Steigerungen vor. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 steigen die Vergütungen um 2,1 % sowie zum 1. März 2019 um weitere 2,2 %. Die Laufzeit des Tarifvertrages ist auf 24 Monate, also auf den 31. Dezember 2019 festgelegt. Die Bereitschaftsdienstentgelte sowie der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst steigen ebenfalls zum 1. Januar 2018 um 2,1 % sowie zum 1. März 2019 um weitere 2,2 %.

    Zudem ist es gelungen, Verbesserungen in der Tabellenstruktur zu erreichen. Die Entgeltgruppe I (Arzt) erhält ab dem 1. Juli 2018 eine zusätzliche Stufe, so dass nun ein jährlicher Stufensprung erfolgt. Auch für die Entgeltgruppe IV (Leitender Oberarzt) konnte eine zusätzliche zweite Stufe geschaffen werden, die nach fünftjähriger Tätigkeit als leitender Oberarzt greift. Diese tritt zum 1. Oktober 2019 in Kraft und hat einen Abstand von 175 Euro zur Stufe 1. Auch wenn der Abstand zur Stufe 1 noch ausbaufähig ist, sieht der Marburger Bund hier einen wichtigen Schritt und ein wichtiges Signal der Anerkennung der Tätigkeit als leitender Oberarzt.

    Für Ärztinnen und Ärzte, die in Wechselschicht arbeiten, sieht die Einigung vor, dass zusätzlich zu den bereits existierenden Zusatzurlaubsregelungen noch zwei weitere Tage Zusatzurlaub generiert werden können. Die Anzahl der maximalen Zusatzurlaubstage bei Wechselschicht steigt damit von sechs auf acht.

    Mit dieser Vereinbarung konnte für die Ärztinnen und Ärzte bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH erreicht werden, dass die Gehälter adäquat steigen und dadurch der Anschluss an die aktuelle Tarifentwicklung in Berlin gewahrt bleibt. Zudem wurde endlich die lange überfällige Korrektur in der Struktur der Tabelle in der Entgeltgruppe I und IV vorgenommen.

    Bezüglich des Umgangs mit dem Tarifeinheitsgesetz hat sich der Marburger Bund auch mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Regelungen zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz verständigt.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter zur Verfügung.

    Ihr Marburger Bund
    Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.