Berufung im Verfahren zur elektronischen Zeiterfassung

Klage gegen die Universitätsmedizin Greifswald (UMG)
15.Juli 2026
Wie berichtet, hat das Arbeitsgericht Stralsund die Klage gegen die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) auf Einführung einer den Regelungen des TV-Ärzte entsprechenden elektronischen Zeiterfassung abgewiesen.
Nachdem nunmehr die Entscheidungsgründe der Kammer vorliegen, hat sich der Marburger Bund gemeinsam mit dem Kläger zur Durchführung des Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Die vom Arbeitsgericht Stralsund vorgenommenen Erwägungen gebieten eine Überprüfung in der nächsten Instanz, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die UMG im Fall des Mitglieds die Arbeitszeiten lediglich durch die manuelle Eingabe in ein Dienstplanprogramm vornimmt. Auf diese Weise erfolgt weder die Dokumentation und erst recht nicht die Erfassung selbst durch ein elektronisches Verfahren.

Die Argumentation der UMG, die Tarifkriterien seien dadurch erfüllt, dass jeder Betroffene auf Antrag einen individuellen Zugang zum Dienstplanprogramm inklusive eines Schreibrechts erhalte, verfängt ebenfalls nicht, weil zu keiner Zeit Zugänge freigeschaltet wurden. Neue Anträge, die nach dem erstinstanzlichen Urteil gestellt wurden, sind zwischenzeitlich sogar abgelehnt worden. 

Der Kläger wird in der zweiten Instanz nunmehr von der Kanzlei Hümmerich legal vertreten, um insoweit eine Parallelität zu dem vom Bundesverband geführten Einwirkungsklageverfahren gegen die TdL herzustellen, in dem ebenfalls die Kanzlei Hümmerich legal vertritt.