Einigung erzielt!

Tarifliche Regelungen bei MEDICLIN starten am 1. Januar 2027
12.Oktober 2026
Der Marburger Bund hatte die MEDICLIN Kliniken Plau am See GmbH & Co. KG im März dieses Jahres zum Abschluss eines arztspezifischen Tarifvertrages aufgefordert. Nach einer Sondierung und fünf weiteren Verhandlungsrunden konnte Ende September 2026 eine finale Einigung für die Ärztinnen und Ärzte des MEDICLIN Krankenhauses Plau am See erzielt werden. Das bedeutet, dass die in der Akutklinik beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zukünftig von dem dynamischen Prozess eines MB-Tarifvertrages profitieren.
Foto: Handschlag zwischen Arzt und Geschäftsmann
Tarifliche Regelungen bei MEDICLIN starten am 1. Januar 2027

Nach der getroffenen Vereinbarung wird ab dem 1. Januar 2027 ein Tarifvertrag (TV-Ärzte-Anwendung/MEDICLIN) in Kraft treten, der besagt, dass ab diesem Zeitpunkt der vom Marburger Bund ausgehandelte Manteltarifvertrag für die Asklepios Kliniken (TV-Ärzte Asklepios) Anwendung findet. Zudem werden ebenfalls mit Beginn 1. Januar 2027 in einem Übergangszeitraum von insgesamt 42 Monaten bis zum 30. Juni 2030 nach und nach die Bestandteile des Entgelttarifvertrages der Asklepios Kliniken (TV-Ärzte Entgelt Helios) übernommen. 

Das bedeutet, dass die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte sowie die der Fachärztinnen und Fachärzte in einem ersten Schritt um ca. 12 Prozent ansteigen. Die Gehälter im oberärztlichen Bereich lassen sich gegenüber den bisherigen Werten nicht exakt vergleichen, weil der Arbeitgeber diesbezüglich keine Vergütungssystematik vorgehalten hat. Die Steigerungen dürften aber ebenso im zweistelligen Prozentbereich liegen. 

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 werden Bereitschaftsdienststundensätze in Kraft gesetzt, die ebenfalls ganz erheblich über den bisher gezahlten Pauschalen liegen. Diese Werte gelten auch für die Vergütung der Rufbereitschaft, bei dessen grundsätzlicher Pauschalierung es im Übrigen aber, anders als beim Bereitschaftsdienst, vorerst verbleibt. 

Bereits ab dem 1. Juli 2027 erhöhen sich die Werte der Entgelttabelle sowie die die Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst und in der Rufbereitschaft erneut, und zwar um 3,0 Prozent. Zudem werden die Nachtzuschläge des Bereitschafsdienstes übernommen. Nachtzeit ist die Zeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr. Dabei werden in den Zeiträumen 20:00 bis 00:00 Uhr und 04:00 bis 06:00 Uhr 25Prozent des Bereitschaftsdienststundenentgeltes als Zuschlag gezahlt und im Zeitraum von 00:00 bis 04:00 Uhr 40 Prozent. 

In einem nächsten Schritt ab dem 1. Juli 2028 werden die Werte der Entgelttabelle und die Stundenentgelte für den Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft erneut erhöht, dieses Mal um 2,5 Prozent. Hinsichtlich der Stundensätze wird ab dem 1. Juli 2028 zudem ein Systemwechsel stattfinden. Anstatt eines festen Wertes pro Entgeltgruppe wird das individuelle Stundenentgelt gezahlt. Dadurch werden sowohl die Bereitschaftsdienste als auch die Rufbereitschaft deutlich aufgewertet. Ab dem 1. Juli 2028 werden darüber hinaus neben den Nachtzuschlägen im Bereitschaftsdienst erstmalig ein Sonntags- und ein Feiertagszuschlag gezahlt. Diese beiden Zuschläge betragen 50 Prozent des Bereitschaftsdienststundenentgelts. Im Weiteren erfolgt zum 1. Juli 2029 eine Steigerung der Entgelttabelle und der Stundensätze um 2,25 Prozent.

Sodann werden bereits nach einem weiteren halben Jahr am 1. Januar 2030 eine Entgelttabelle und eine Tabelle für die Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsdienststundenentgelte in Kraft gesetzt, deren Werte heute noch nicht feststehen, da der TV-Ärzte Entgelt Asklepios, an dem sich die Vergütungsstruktur im Übergangszeitraum orientiert, derzeit keine weiteren Entgelttabellen vorsieht. 

Mit Wirkung zum 1. Juli 2030 endet der 42-monatige Übergangszeitraum. Das bedeutet, dass ab dann alle übrigen Regelungen des Entgelttarifvertrages zur Anwendung kommen. Der Entgelttarifvertrag der Asklepios Kliniken findet ab diesem Zeitpunkt zudem in der jeweils geltenden Fassung Anwendung und entwickelt sich entsprechend der vom Marburger Bund mit der Asklepios-Gruppe ausgehandelten Bedingungen weiter. Es tritt also ein Automatismus ein. Sobald sich die Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Asklepios-Tarifverträge verbessern, gelten diese Verbesserungen wegen der Vereinbarungen im TV-Ärzte-Anwendung/MEDICLIN auch für die Ärztinnen und Ärzte des MEDICLIN Krankenhauses Plau am See. 

Der Marburger Bund ist überzeugt, dass die Tarifbindung im Allgemeinen und der zukünftig geltende Tarifvertrag im Besonderen, die Attraktivität des MEDICLIN Krankenhauses Plau am See deutlich steigert und einen Beitrag dazu leisten wird, dass Ärztinnen und Ärzte hinzugewonnen werden können. In dem definierten Übergangszeitraum werden bestehende Gehaltsdefizite gegenüber anderen Wettbewerbern von weit über 20 Prozent aufgeholt und eine marktübliche Tarifsystematik eingeführt. 

Wir möchten an dieser Stelle der Verhandlungskommission herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement danken, und auch denjenigen, die die Tarifinitiative unterstützt haben. Ohne diesen Einsatz wäre der erfolgreiche Abschluss des ersten Tarifvertrages nicht möglich gewesen.