• Elektronische Zeiterfassung jetzt!

    Arbeitszeiterfassung Unikliniken
    21.Juli 2025
    Bekanntermaßen sieht der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) bereits seit dem 1. Januar 2025 vor, dass die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte durch elektronische Verfahren aufzuzeichnen sind. Die Art der Erfassung hat demnach elektronisch zu erfolgen. Erfassungsarten, welche lediglich die im Dienstplan hinterlegte Arbeitszeit als geleistet anerkennt, Arten, welche die Erfassung von der Eingabe handschriftlicher Aufzeichnungen abhängig machen, sind nicht mehr zulässig. Vielmehr muss der Akt der Erfassung elektronisch erfolgen.

    Derartige oder ähnliche Regelungen sah der TV-Ärzte und auch der an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald bis Ende 2019 geltende Haustarifvertrag TV-Ärzte/UMN bereits seit dem Jahr 2017 vor. Sowohl die vor Ort aktiven Personalräte als auch der Marburger Bund haben gebetsmühlenartig an die Arbeitgeber appelliert, das bestehende Tarifrecht zur Zeiterfassung einzuhalten und umzusetzen. Bisher vergeblich. Beide Universitätsmedizinen sehen keinen Handlungsbedarf und behaupten, die verschiedenen Methoden der Zeiterfassung in den Kliniken entsprächen den tarifvertraglichen Regelungen. Dass dies nicht der Fall ist, belegt die Tatsache, dass die Dokumentation oft immer noch händisch auf Papier erfolgt, und diese Aufzeichnungen beispielsweise in Excel-Tabellen oder ins SAP-System eingegeben werden.

    Nunmehr hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Klage gegen die Universitätsmedizin Greifswald eingereicht. In dem der Klage zu Grunde liegenden Sachverhalt wird die Arbeitszeit durch handschriftliche Aufzeichnungen dokumentiert, welche vom Chefarztsekretariat übertragen werden. Die Dokumentation erfolgt somit weder durch ein elektronisches Verfahren, noch ist durch diese Art der Dokumentation die Möglichkeit der Manipulation ausgeschlossen. Zudem haben die Ärztinnen und Ärzte nicht die Möglichkeit zur Korrektur bei fehlerhafter Übertragung.

    Wenngleich der TV-Ärzte die konkrete technische Umsetzung des elektronischen Verfahrens nicht vorgibt, dürfte die hier vorgenommene Art der Dokumentation den tariflichen Regelungen in keiner Weise genügen, so dass wir dem arbeitsgerichtlichen Verfahren zuversichtlich entgegenblicken. Mit dem Klageverfahren soll aber auch ein Zeichen gesetzt werden, dass sich die Ärztinnen und Ärzte die Umgehung tarifvertraglicher Regelugen durch die Universitätsmedizin nicht länger gefallen lassen. Der Landesverband wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.