• Keine Perspektive für Ärztinnen und Ärzte im kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Tarifarbeit
    08.Juli 2021
    Die Geschichte eines arztspezifischen Tarifvertrages für die im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschäftigten Ärztinnen und Ärzte ist inzwischen eine lange, denn der Marburger Bund fordert seit Jahren adäquate Arbeits- und Vergütungsbedingungen in diesem Bereich.

    Hoffnung, das Ziel endlich zu erreichen, gaben die letzten Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und dem Marburger Bund Bundesverband (MB) im Jahr 2019. Die VKA verpflichtete sich am 22. Mai, die für den ÖGD unterbrochenen Tarifverhandlungen mit dem MB fortzusetzen und bis Ende Oktober 2019 zu einem Abschluss zu bringen. Die Hoffnung auf eine tragfähige Einigung wurde aber bereits in der ersten Verhandlungsrunde zerstört, denn die VKA hat den Verhandlungstisch kurzerhand verlassen, nachdem auch der Deutsche Beamtenbund den Wusch äußerte, Tarifverhandlungen für die im ÖGD beschäftigten Ärztinnen und Ärzte führen zu wollen. Die Gewerkschaften sollen sich laut VKA zunächst untereinander einigen, wer denn im öffentlichen Gesundheitsdienst für die Tarifverhandlungen zuständig sei. Die VKA setzte sich mit diesem Verhalten eindeutig in Widerspruch zu der von ihr am 22. Mai 2019 zugesicherten Verhandlungsbereitschaft.

    Seither ist es weder gelungen, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, noch die im Marburger Bund organisierten und im öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzte bundesweit zu mobilisieren. Aus diesem Grund hat der Marburger Bund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern einen regionalen Vorstoß unternommen, und am 14. Juni 2021 zum Thema ÖGD das Gespräch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V) gesucht. Diesem Gespräch lag die Hoffnung auf eine Bewusstseinsänderung im Hinblick auf die zurückliegenden 15 Monate der Corona-Pandemie zu Grunde, in denen die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern des Landes Tag für Tag die Wichtigkeit ihrer Arbeit unter Beweis stellen.

    Bedauerlicherweise wurden aber die Hoffnungen auf eine perspektivische Verbesserung der schlechten Arbeits- und Vergütungsbedingungen auch auf regionaler Ebene erneut bitter enttäuscht. Der KAV M-V erkennt keine Schlechterstellung bei den ärztlichen Gehältern - und damit auch keine  Notwendigkeit eines Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte - obwohl die Fachärzte in den Gesundheitsämtern teilweise mehr als 1.000,00 Euro weniger verdienen, als nach dem branchenüblichen arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes. Der KAV M-V begründet seine Haltung zudem im Wesentlichen damit, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern überwiegend im Verwaltungsbereich liege, und nicht in ärztlicher Tätigkeit am Patienten. In Anbetracht des vielfältigen und weitreichenden Aufgabenspektrums ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Der KAV M-V lässt völlig außer Acht, dass die Ärztinnen und Ärzte des ÖGD u.a. Kita- und Einstellungsuntersuchungen vornehmen, Untersuchungen von Schwangeren durchführen oder für die Beurteilung der Dienstfähigkeit zuständig sind. Nicht umsonst gibt es die Facharztweiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen, ein Aspekt auf den sich die Forderung des Marburger Bundes nach tariflichen Regelungen stützt.

    Der Kommunale Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern sieht auch kein Nachwuchsproblem, obwohl der öffentliche Gesundheitsdienst keinen internen Nachwuchs ausbildet, denn die Facharztweiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen kann eben nicht in den Gesundheitsämtern angeboten werden. Bereits in den Jahren 2015 bis 2018 ist die Anzahl der Vollzeitstellen im ärztlichen Bereich von 78 auf 58,5 geschrumpft, so die Auskunft der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/5037 vom 01.07.2020). Dennoch hält der Kommunale Arbeitgeberverband eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen für attraktiv und begründet diese Einschätzung damit, dass die dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte geregelte Arbeitszeiten hätten. Eine Feststellung, die gerade in Zeiten von Corona durch nichts belegt wird. Zudem würden laut KAV M-V Ärztinnen und Ärzte mit Zulagen angelockt, womit im Ergebnis die Vergütungshöhe der Marburger Bund Entgelttabellen erreicht würde. Wenn dem so wäre, stellt sich dem MB jedoch die Frage, weshalb man solche Vergütungen dann nicht tarifieren kann.

    Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass man tarifliche Regelungen mit dem Marburger Bund zum öffentlichen Gesundheitsdienst ablehnt. Das hat dieser erneut gescheiterte Versuch des Landesverbandes mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Thema in konstruktive Gespräche einzutreten, deutlich gezeigt. Die Ärztinnen und Ärzten in diesem Tarifbereich müssen nun entscheiden, ob Sie weiterhin gewillt sind, diese Ungleichbehandlung und Perspektivlosigkeit hinzunehmen.