• Tarifeinigung mit der Kreiskrankenhaus Demmin GmbH

    Kompromiss gefunden
    15.August 2019
    Am 12.08.2019 konnte sich der Marburger Bund in der aktuellen Tarifrunde mit der Kreiskrankenhaus Demmin GmbH auf Eckpunkte einer Tarifeinigung verständigen. Dieser Einigung vorausgegangen waren zähe Verhandlungen zu Beginn des Jahres, nachdem die Entgeltregelungen des Tarifvertrages bereits zum 31.12.2018 gekündigt wurden. Die Haltung des Arbeitgebers, im Jahr 2019 keine Gehaltssteigerungen für den ärztlichen Dienst vorzunehmen, führte sodann im Mai und Juni zu Warnstreiks.
    Tarifeinigung Kreiskrankenhaus Demmin GmbH
    Tarifeinigung Kreiskrankenhaus Demmin GmbH

    Die nunmehr erzielte Einigung war deshalb nur möglich, weil die Ärztinnen und Ärzte ihren Unmut über die bestehende Vergütungssituation im Rahmen der Warnstreiks deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Allen, die sich an den Streikmaßnahmen beteiligt haben, danken wir deshalb herzlich.

    Der jetzt erzielte Kompromiss beinhaltet im Wesentlichen die Vergütungssteigerungen, die der Marburger Bund im Mai auch bundesweit an kommunalen Krankenhäusern erzielen konnte. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte steigen demnach in einem Zeitraum von 33 Monaten um insgesamt 6,5 v.H., nämlich rückwirkend zum 01.07.2019 um 1,0 v.H., zum 01.07.2020 um 2,5 v.H., zum 01.07.2021 um weitere 2,5 v.H. und zum 01.01.2022 um 0,5 v.H. Die Laufzeit endet am 31.03.2022.

    Damit konnte verhindert werden, dass das Kreiskrankenhaus Demmin von der Vergütungsentwicklung innerhalb der Tariflandschaft abgehängt wird und erfährt insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 marktübliche Steigerungen.

    Zudem konnte eine Regelung erreicht werden, die eine Verdrängung des Tarifvertrages des Marburger Bundes durch das Tarifeinheitsgesetz verhindert. Das Tarifeinheitsgesetz regelt, dass grundsätzlich nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft zur Anwendung kommt. Diese Wirkung ist mit der vorliegenden Vereinbarung ausgeschlossen.

    Insgesamt haben die Tarifvertragsparteien am Ende einen Kompromiss gefunden, der den Arbeitgeber in die Lage versetzt, auf dem ärztlichen Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Die Ärztinnen und Ärzte nehmen durch den Abschluss einerseits an der allgemeinen Entgeltentwicklung teil, anderseits wird der arztspezifische Tarifvertrag dauerhaft gesichert.  

    Für Fragen zum Tarifabschluss stehen wir Ihnen gerne unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung.

    Ihr Marburger Bund
    Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.