• Überleitung des LUP-Klinikums Crivitz in den MB-Tarifvertrag

    Gehaltssteigerungen und Verbesserungen bei Bereitschaftsdiensten und Zeitzuschlägen
    06.November 2023
    Am 1. November 2023 hat sich der Marburger Bund erstmals mit den Vertreterinnen und Vertretern der neu gegründeten Ludwigslust-Parchimer Kliniken gGmbH getroffen, die zugleich für die Tarifbereiche der LUP-Klinikum-Helene von Bülow gGmbH, und damit für die Standorte Hagenow und Ludwigslust, sowie für die LUP-Klinikum am Crivitzer See gGmbH zuständig sind. Der Marburger Bund hatte den Entgelttarifvertrag sowie die gesondert kündbaren Bestandteile des Manteltarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte der ehemals Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow GmbH fristgerecht zum 30. September 2023 gekündigt, und der LUP-Klinikum Helene von Bülow gGmbH als ihre Rechtsnachfolgerin die Forderungen zur Weiterentwicklung der tarifvertraglichen Regelungen mitgeteilt.

    In einer konstruktiven und zielführenden Tarifrunde am 1. November 2023 haben die Tarifvertragsparteien nicht nur für die LUP-Klinikum Helene von Bülow gGmbH einen tragfähigen Tarifkompromiss für den zukünftig TV-Ärzte/LUP genannten Tarifvertrag gefunden. Der Marburger Bund und die Arbeitgeberseite haben sich zudem verständigt, die bisher nicht tarifgebundene LUP-Klinikum am Crivitzer See gGmbH in Zukunft in den TV-Ärzte/LUP überzuleiten. Damit gelten mittelfristig an allen drei Standorten einheitliche Arbeits- und Vergütungsbedingungen.  

    Materiell konnte der Marburger Bund zunächst Gehaltssteigerungen in zwei Schritten erreichen. Danach steigen die Werte der Entgelttabelle zunächst rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 4,6 v.H. und sodann in einem zweiten Schritt zum 1. Oktober 2024 um weitere 4,6 v.H. Den spät folgenden zweiten Erhöhungsschritt hat der Marburger Bund wegen des Gesamtvolumens der Tabellensteigerung in Höhe von 9,2 v.H. bei einer relativ kurzen Laufzeit von lediglich 18 Monaten akzeptiert. Der MB ist dadurch in der Lage, bereits ab dem 1. April 2025 auf die dynamische Inflationslage zu reagieren und die Entgelte weiterzuentwickeln. Auf die Zahlung eines Inflationsausgleichs haben die Tarifvertragsparteien zu Gunsten einer nahtlos an die Kündigungsfrist anschließenden auskömmlichen linearen Anhebung der Entgelttabelle ab dem 1. Oktober 2023 verzichtet. Die Stundensätze für die Vergütung des Bereitschaftsdienstes steigen ebenfalls zum 1. Oktober 2023 und zum 1. Oktober 2024 jeweils um 4,6 v.H.

    Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die überproportional viele Bereitschaftsdienste leisten, erhöht sich ab der 64. Bereitschaftsdienststunde im Kalendermonat die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes von 15 v.H. auf 25 v.H., also auf den Faktor 85 v.H. in Stufe I, 105 v.H. in Stufe II und 120 v.H. in Stufe III. In diesem Punkt konnte der Marburger Bund seine Forderung ebenso vollständig durchsetzen, wie die Forderung zum Sonntagszuschlag innerhalb des Bereitschaftsdienstes, der von 20 auf 25 v.H. steigt und für den kompletten Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr gezahlt wird. 

    Neben den Entgeltbestandteilen haben auch die übrigen Regelungen eine Laufzeit von 18 Monaten, vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. März 2025.

    Die von beiden Tarifvertragsparteien konstruktiv geführten Verhandlungen haben somit einen tragfähigen Kompromiss für die kommenden 18 Monate einerseits zur Folge und führen andererseits durch die Überleitung der Crivitzer Einrichtung zur Ausweitung der Tarifbereiche in Mecklenburg-Vorpommern.

    Für Fragen zum Tarifabschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch oder per E-Mail unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung.