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    21. Dez. 2017
    Die Paracelsus Kliniken haben heute bekannt gegeben, dass sie einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung stellen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Marburger Bundes Schleswig-Holstein, Dr. Henrik Herrmann:
    Die Schwierigkeiten der Paracelsus Kliniken deuteten sich an. Bereits vor einigen Jahren wurden diese deutlich, als Mitarbeiter in einem Notlagentarifvertrag auf Gehaltsbestandteile verzichteten, damit der Konzern sich sanieren konnte. Die finanzielle Situation konnte leider nicht nachhaltig verbessert werden, einzelne Betriebsstätten haben solch defizitäre Ergebnisse erbracht, dass nun die Insolvenz in Eigenverwaltung mitgeteilt werden musste. Es ist ungemein bitter, dass diese Bekanntgabe so kurz vor Weihnachten passiert.
    20. Dez. 2017
    Der Marburger Bund Hessen hat einen Tarifvertrag mit dem Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital vereinbart. Ab dem 1. Januar 2018 gilt für Ärztinnen und Ärzte der neue TV-Ärzte Bürger/Clementine. Der Tarifvertrag basiert auf dem Flächentarifvertrag des Marburger Bundes für die kommunalen Kliniken (TV-Ärzte/VKA), beinhaltet aber eine Reihe von deutlichen Verbesserungen:
    20. Dez. 2017
    Pressemitteilung
    Köln. Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz begrüßt die Ankündi-gung des Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, von der künftigen Bundesregierung zu verlangen, dass die Tarifsteigerungen in Krankenhäusern endlich vollständig refinanziert werden. „In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil bei 70 Prozent liegt, ist die Festschreibung der vollständigen Refinanzierung der Lohnsteigerungen im Sozialgesetzbuch V ebenso überfällig wie unerlässlich“, betont der erste Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP, Dr. med. Hans-Albert Gehle. „Die bisherige Koppelung an durchschnittliche Lohnsteigerungen ist nicht ausreichend.“
    20. Dez. 2017
    MB-Landesvorsitzende PD Dr. Christine Schneemilch stellt erste Ergebnisse einer Umfrage zur Arbeitssituation vor

    Magdeburg (jz). Nach 2012 hat der Marburger Bund, Landesverband Sachsen-Anhalt wieder seine Mitglieder zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Bei der Jahreshauptversammlung Mitte November in Magdeburg stellte MB-Landeschefin PD Dr. Christine Schneemilch erste Ergebnisse vor.
    20. Dez. 2017
    Gute Nachrichten für die Beschäftigten des Vinzenzkrankenhauses Hannover: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlt der Dienstgeber ab 01.01.2018 für 15 Monate den Eigenanteil zur Zusatzversorgung (Betriebsrente) in Höhe von 0,3 Prozent monatlich.
    19. Dez. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen bestätigt und fordert den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform des Zulassungsverfahrens auf.
    19. Dez. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen bestätigt und fordert den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform des Zulassungsverfahrens auf.
    19. Dez. 2017
    Große Zustimmung für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe, wonach die Studienplatzvergabe im Fach Medizin neu geregelt werden muss, kommt von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. „Endlich wird es einheitliche Auswahlkriterien neben der Abiturnote geben“, stellt Landesärztekammer-Präsident Dr. med. Günther Matheis fest. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz kritisiert seit langem, dass die Abiturnote alleine „kein faires Auswahlkriterium für einen Studienplatz“ ist. „Nicht die Abiturnote alleine macht einen guten Arzt aus“, fügt Matheis hinzu.
    19. Dez. 2017
    mhe. Ein höchst erfreuliches Urteil für die Angehörigen verkammerter Berufe zum Jahresende: Der fünfte Senat des Bundessozialgerichts hat in einer Entscheidung vom 7. Dezember 2017 das Befreiungsrecht der Freiberufler gestärkt (Az.: B 5 RE 10/16 R). Ärztinnen und Ärzte, die außerhalb einer Praxis oder Klinik tätig sind, können sich damit weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und ihre Altersversorgung bei den berufsständischen Versorgungswerken absichern, entschied das BSG.
    18. Dez. 2017
    Ein korrekter Dienstplan orientiert sich an den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und den Bestimmungen des Tarifvertrages. Erfahrungsgemäß werden aber in den Krankenhäusern zu viele Dienste hintereinander geleistet, ohne ausreichend freie Tage zur Regeneration dazwischen.