• Verjährung beachten

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit dem Jahresende die Verjährung von Ansprüchen droht
    18.November 2019

    Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Am Ende des Jahres 2019 verjähren daher mögliche Ansprüche aus dem Jahr 2016.

    Sollten Sie dahingehend rechtliche Beratung und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 13.12.2019 an unsere Geschäftsstelle.

    Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle vom 20.12.2019 bis zum 06.01.2020 telefonisch nicht erreichbar ist. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Mail@mb-saar.de

    Der MB Saar wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit!