• Aufruf zum Warnstreik

    Pressemitteilung
    26.März 2019
    Saarbrücken
    Am 13. März 2019 hat die VKA der Verhandlungskommission des Marburger Bundes ein Angebot unterbreit, das wesentliche Forderungen der Ärztinnen und Ärzte schlicht ignoriert. Die VKA hat durch dieses Angebot und ihr Verhalten das Scheitern der Verhandlungen provoziert. Gemeinsam werden wir der VKA nun zeigen müssen, dass die Ärztinnen und Ärzte keine Bittsteller sind, sondern ihre Forderungen erfüllt sehen wollen.

    Wir rufen deshalb unsere angestellten Mitglieder in den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (mit Ausnahme der Ärztinnen und Ärzte in den Hamburger Krankenhäusern gemäß § 16a TVÜ-Ärzte/VKA) sowie im kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienst im Bereich der VKA zu einem

    ganztägigen Warnstreik am 10. April 2019 auf.

    Gleichzeitig laden wir Sie zu einer zentralen Kundgebung am

    10. April 2019 von 13:00-15:00 Uhr in Frankfurt/Main

    ein. Damit wollen wir den Arbeitgebern gemeinsam ein deutliches Zeichen der Enttäuschung über ihr Angebot senden und lautstark die klaren Erwartungen der Ärztinnen und Ärzte mitteilen. Detaillierte Informationen über den genauen Ort und Ablauf erhalten Sie in einer gesonderten Mitglieder-Info, per Messenger-Service oder jederzeit über Ihren Landesverband. Ihr Landesverband versorgt Sie auch mit Informationen zur Anreise und unterstützt Sie in allen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Kundgebung.

    Die Forderungen des Marburger Bundes in der aktuellen Tarifrunde:
    - Neue Voraussetzungen für die Anordnung von Bereitschaftsdienst
      o Manipulationsfreie Zeiterfassung
      o Zwei freie Wochenenden im Monat
      o Klare Höchstgrenzen der Anzahl der Bereitschaftsdienste
      o Anpassung der Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst
      o Zuschlag zum Bereitschaftsdienst zum Ausgleich der Minusstundenproblematik
      o Verlässliche Dienstplangestaltung
    - Lineare Erhöhung - 5 Prozent mehr Gehalt
    - Fortsetzung der Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte im kommunalen
      öffentlichen Gesundheitsdienst
    - Tarifsicherung - zum Umgang mit § 4a TVG (Tarifeinheit)

    Alle Informationen zur Tarifrunde mit der VKA auch unter www.vka-tarifrunde.de.