• Warnstreik am Klinikum Saarbrücken am 16.05.2019

    Pressemitteilung
    14.Mai 2019
    Saarbrücken
    Der Marburger Bund Saarland hat alle angestellten Ärztinnen und Ärzte am Klinikum Saarbrücken zu einem ganztägigen Warnstreik am 16. Mai 2019 aufgerufen. Begleitend findet eine zentrale Kundgebung von 11:00 bis 13:00 Uhr auf dem St. Johanner Markt statt.

    „Zwei freie Wochenenden, eine verlässliche Dienstplanung und eine manipulationsfreie Zeiterfassung - dafür sind in den vergangenen Wochen bundesweit mehr als 10.000 Ärztinnen und Ärzten auf die Straße gegangen und haben ihren Unwillen, in diesem System weiter zu arbeiten, klar zum Ausdruck gebracht“, unterstreicht Markus Hardt, Landesvorsitzender des Marburger Bund Saarland, die hohe Streikbereitschaft vor allem junger Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken. „Dabei betonen unsere Mitglieder immer, dass es nicht nur um ihre Arbeitsbelastung geht, sondern gleichermaßen um Patientensicherheit: Nur ausgeruhte und nicht ständig erschöpfte Ärztinnen und Ärzte können eine gute Patientenversorgung gewährleisten.“

     

    Das hätten bei den zurückliegenden Warnstreik-Aktionen des Marburger Bundes auch die kreativen Streikparolen auf den mitgeführten Demo-Schildern gezeigt: „Ärztin aus Leidenschaft, im System das Leiden schafft“ oder „Wir brennen für unseren Beruf, wir lassen uns aber nicht verheizen“.

     

    In den Verhandlungen am 2./3. Mai 2019 in Berlin näherte sich der Marburger Bund mit den kommunalen Arbeitgebern zwar in einigen Punkten an, beispielsweise in der Frage der Tarifsicherung. Bei den Forderungen, die in erster Linie auf eine Verringerung der Gesamtarbeitslast abzielen, gab es jedoch noch nicht den erhofften Durchbruch. „In der für den 21. Mai angesetzten fünften Verhandlungsrunde muss die Arbeitgeberseite nun endlich über ihren Schatten springen“, so Hardt.

     

    Das Klinikum Saarbrücken wird von dem eintägigen Warnstreik am 16. Mai betroffen sein. Der Marburger Bund Saarland bietet dem Klinikum Saarbrücken eine Notdienstvereinbarung an, sodass eine Versorgung von Notfällen sichergestellt ist.