Das Gericht erklärte den im Jahr 2022 eingefügten § 5c IfSG für nichtig, da dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für diese pandemiebezogene Regelung fehlte. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Vorschrift unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten eingriff.
Zu den 14 Beschwerdeführenden zählt auch Dr. Alexander Schultze, Vorstandsmitglied des Marburger Bundes Hamburg. „Ich hatte noch nie zuvor jemanden verklagt“, schreibt Dr. Schultze in den sozialen Medien. „Ich bin sehr dankbar, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem auch Regierungen und Parlamente einer Kontrolle unterliegen.“
Die Entscheidung aus Karlsruhe unterstreicht die Bedeutung der ärztlichen Unabhängigkeit sowie der Therapiefreiheit und Gewissensverantwortung in Extremsituationen. Sie sendet ein klares Signal, dass medizinische Entscheidungen in die Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten gehören.
