• Ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte

    Immer mehr Ärztinnen und Ärzte in Hamburg arbeiten im ambulanten Bereich. Ein klarer Trend zeichnet sich dabei ab: Während die Zahl Niedergelassenen sinkt, steigt die Anzahl der Angestellten in MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften oder Einzelpraxen.

    Die Anstellung in einem MVZ bietet die Möglichkeit, im ambulanten Bereich tätig zu sein, ohne das wirtschaftliche Risiko einer Selbstständigkeit eingehen zu müssen. Zudem bieten MVZ oft flexible, familienfreundlichere und planbare Arbeitszeitmodelle ohne Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften oder Schichtarbeit wie im stationären Bereich. Trotzdem ist interdisziplinäre Teamarbeit möglich, häufig auch sektorenübergreifend. Für viele Ärztinnen und Ärzte stellt die Anstellung im MVZ daher eine attraktive Alternative zur eigenen Praxis und zur Anstellung im Krankenhaus dar.

    Der Marburger Bund unterstützt angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich:
    • Wir bieten unseren Mitgliedern Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und prüfen beispielsweise neue Arbeitsverträge vor der Unterzeichnung.
    • In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) setzen wir uns für die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte ein.
    • Auf Bundesebene fordern wir Arbeitgeber in der vertragsärztlichen Versorgung auf, den bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzten mindestens die tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen gemäß den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes zu gewähren (Beschluss der 142. Hauptversammlung vom 3./4. November 2023).

    FAQs zur Anstellung im MVZ

    1
    Was habe ich bei einer Anstellung als Ärztin oder Arzt im MVZ zu beachten?

    Zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung benötigen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber eine personenbezogene Anstellungsgenehmigung des Zulassungsausschusses bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

    2
    Welchem Weisungsrecht unterliege ich als angestellte/r Ärztin oder Arzt im MVZ?

    Sie üben als Ärztin oder Arzt auch im MVZ einen freien Beruf aus. Sie unterliegen lediglich dem „organisatorischen“ Weisungs- und Direktionsrecht des MVZ. Die Freiheit des ärztlichen Berufs (Therapiefreiheit) darf dadurch nicht eingeschränkt werden.

    3
    Kann ich meine ärztliche Weiterbildung auch in einem MVZ durchlaufen?

    Ja. Sie können Ihre Weiterbildung auch bei in MVZ tätigen Ärztinnen oder Ärzten machen, sofern diese eine Weiterbildungsbefugnis haben und das MVZ als Weiterbildungsstätte zugelassen ist.

    Weitergehende Informationen zur Anstellung im MVZ stellen wir unseren Mitgliedern in der Broschüre „Arbeitsstelle MVZ“ zur Verfügung.