• MB Hamburg gewinnt weiter an Bedeutung

    Hauptversammlung 2023
    28.März 2023
    Hamburg
    Der Landesvorstand des MB Hamburg lud zur diesjährigen Hauptversammlung am 27. März ein, um seine Mitglieder u.a. über seine Tätigkeiten zu informieren, einen Ausblick auf das Jahr 2023 zu geben und über eine Satzungsänderung abzustimmen. Nach drei pandemiebedingten Online-Hauptversammlungen war nun endlich wieder eine Präsenzveranstaltung möglich. Rund 30 Mitglieder sowie die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle waren in der Fortbildungsakademie der Hamburger Ärztekammer mit dabei.
    Katharina von der Heyde (Geschäftsführung) und der Landesvorstand mit Norbert Schütt, Dr. Kathrin Schawjinski, Dr. Kathrin Zimmermann, Dr. Pedram Emami (1. Vorsitzender), Christian Gittermann, Dr. Sonja Semmusch, Dr. Annika Hättich und Patrick Harmann (v.r.n.l.)
    Katharina von der Heyde (Geschäftsführung) und der Landesvorstand mit Norbert Schütt, Dr. Kathrin Schawjinski, Dr. Kathrin Zimmermann, Dr. Pedram Emami (1. Vorsitzender), Christian Gittermann, Dr. Sonja Semmusch, Dr. Annika Hättich und Patrick Harmann (v.r.n.l.)

    Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war das aktuelle Tarifgeschehen. „Wir haben bisher von der VKA noch nicht einmal ein Gegenangebot auf unsere Forderungen erhalten“, sagte Dr. Pedram Emami, 1. Vorsitzender des MB Hamburg. „Insgesamt haben wir für den Warnstreik in Hamburg großen Zuspruch aus der Öffentlichkeit erhalten. Wir hoffen, dass jetzt Bewegung in die Verhandlungen kommt. An uns soll die weitere Entwicklung der Verhandlungen nicht scheitern.“

    Die tarifliche Situation in Hamburg ist besonders. Für die im UKE und den Hamburger Asklepios Kliniken beschäftigten Ärztinnen und Ärzte gilt weiterhin der TV-Ärzte/VKA mit einem Überleitungsvertrag, der ausschließlich für Hamburg geltende Maßgaben beinhaltet. Geschäftsführerin Katharina von der Heyde betonte, dass der Landesverband bestrebt sei, „das Beste aus zwei Welten“ – und damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf regionaler Ebene – für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte zu erlangen.

    Darüber hinaus stehen in Hamburg weitere Verhandlungen für die Tarifbereiche TV-Ärzte AKK (Altonaer Kinderkrankenhaus), TV-Ärzte VKKH (Albertinen und Ev. Amalie Sieveking Krankenhaus) und TV-Ärzte Eilbek (Schön Klinik Eilbek) in diesem Jahr an. Landesvorstandsmitglied Norbert Schütt berichtete zudem über die erhobenen Forderungen und den Verhandlungsstand zum TV-Ärzte BG Kliniken. Für die bei Helios beschäftigten Ärztinnen und Ärzte ist bei den aktuellen Tarifverhandlungen noch keine Einigung in Sicht, so von der Heyde weiter. Daher galt der erfolgte Warnstreikaufruf auch für die beiden Hamburger Helios-Krankenhäuser. Des Weiteren werden Warnstreiks beim Medizinischen Dienst vorbereitet. Denn auch hier liegt für die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte kein akzeptables Angebot vor.

    Nach erfolgreich verlaufenen Wahlen im vergangenen Jahr steht nun die Arbeit in der Delegiertenversammlung der Hamburger Ärztekammer und in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für den MB im Fokus. Außerdem will der MB Hamburg sich bei berufspolitischen Themen in der Öffentlichkeit noch stärker positionieren und plant deshalb u.a. zwei Podiumsdiskussionen in diesem Jahr zu aktuellen Themen wie der geplanten Krankenhausreform.   

    Bedarf an Rechtsberatung nimmt zu

    Aus der Geschäftsstelle berichtete von der Heyde, dass der Bedarf an Rechtsberatung im Jahr 2022 weiter zugenommen hatte. „Der MB Hamburg berät inzwischen im Durchschnitt über 80 Mitglieder pro Monat in arbeitsrechtlichen Fragen.“ Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an den Landesverband war eine Erweiterung des hauptamtlichen Teams in den vergangenen Jahren erforderlich gewesen.

    Nach dem Bericht der Finanzprüfenden entlasteten die anwesenden Mitglieder auf der Hauptversammlung den Vorstand und stimmten zudem einer Satzungsänderung zu. Damit ist die Einrichtung einer zentrale Mitgliederdatenbank für eine effektivere Kooperation zwischen Landesverbänden und Bundesverband von der Datenschutzbestimmung umfasst. Zudem wurde eine durchgehend geschlechtergerechte Sprache in der Satzung umgesetzt.