• Corona-Prämie für alle Beschäftigtengruppen – auch für Ärztinnen und Ärzte

    Pressemitteilung
    Gesetzesänderung sieht Zahlung der Prämie an alle besonders belasteten Beschäftigtengruppen vor
    13.April 2021
    Mit Wirkung vom 29. März 2021 ist in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eine Regelung eingeführt worden, nach der an der Versorgung von Covid-Patientinnen und -Patienten beteiligte Krankenhäuser nach bestimmten Kriterien Anspruch auf Mittel für die Verwendung zur Auszahlung von Corona-Prämien an Beschäftigte haben. Nach dieser Regelung sollen neben der Auszahlung von Corona-Prämien an Pflegekräfte ausdrücklich auch andere Beschäftigte eine Prämie erhalten, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren.

    „Nachdem Ärztinnen und Ärzte bei der Zahlung der ersten Corona-Prämie im vergangenen Jahr ausgeklammert wurden, ist es erfreulich, dass die neue gesetzliche Regelung nunmehr eine Berücksichtigung aller durch die Behandlung von Covid-Patientinnen und -Patienten besonders belasteten Beschäftigten vorsieht“, kommentiert Dr. Pedram Emami, 1. Vorsitzender der Marburger Bund Landesverband Hamburg, die neue Regelung. „Durch die Prämie soll die extreme physische und psychische Belastung honoriert werden, die mit der erforderlichen und anspruchsvollen Patientenversorgung durch die Pandemie einhergeht. Dies gilt damals wie heute, und dies betrifft alle Beschäftigtengruppen, die daran mitwirken – auch Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten.“ Nach einer Aufstellung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stehen den berechtigten Hamburger Krankenhäusern insgesamt mehr als EUR 11 Mio. an Prämienvolumen zur Verfügung. Der Marburger Bund Hamburg fordert die berechtigten Krankenhäuser auf, bei der Auszahlung alle betroffenen Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen und die Beschäftigten untereinander gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht zu spalten. „Ärztinnen und Ärzte haben seit Beginn der Pandemie unter höchster Belastung vollen Einsatz gezeigt“, so Emami weiter. „Die Krankenhäuser, die dieses Prämienvolumen abrufen können, sind nun am Zuge, auch Ihnen dafür Wertschätzung entgegenzubringen.“