• Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW) 2022: Allgemeine Informationen

    Sie wurden von einer Kollegin oder einem Kollegen angesprochen oder haben sich selbst gefragt, ob Sie bereit wären als Kandidat/in für den Marburger Bund bei der KV-Wahl anzutreten?
    Dann sind Sie hier richtig: Hiermit möchten wir Ihnen weitere Informationen zur KV BW und einer etwaigen Kandidatur geben.
    Allgemeine Informationen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW)

    Die KV-Vertreterversammlung (VV) ist das Selbstverwaltungsorgan der KV BW und ihr oberstes Organ. Sie repräsentiert vornehmlich die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen im Land, in zunehmenden Maße aber auch die angestellten und ermächtigen KV-Mitglieder. An der Spitze stehen die/der von den Delegierten gewählte VV-Vorsitzende/r und ein/e Stellvertreter/in. Sie bereiten regelmäßig die Sitzungen der Vertreterversammlung vor und bilden das Bindeglied zwischen Vorstand und Vertreterversammlung.

    Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht. Sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand.

    Die Vertreterversammlung der KV BW hat 50 Mitglieder (45 Ärzte/innen und 5 Psychotherapeuten/innen). Diese Delegierten üben ihre Funktion allesamt ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung aus und repräsentieren alle Mitglieder der KV BW. Die KV BW-VV wählt wiederum Delegierte für die VV der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung).

    Wer wird zur Wahl der Vertreterversammlung der KV BW zugelassen?

    Voraussetzung für das aktive Wahlrecht (d. h. dass Sie gewählt werden können) ist, dass Sie Mitglied der KV BW sind, d. h. Sie müssen im Arztregister der KV BW und im Wählerverzeichnis der KV BW gelistet sein. KV-Mitglied ist ein/e ermächtigte/r Krankenhausarzt/in unabhängig vom (zeitlichen) Umfang der Ermächtigung
    oder ein/e durch den Zulassungsausschuss genehmigte/r Facharzt/in mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 10 Stunden.

    NICHT wählbar sind Weiterbildungs-, Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten/innen sowie Vertreter- und Honorarärzte/innen ohne eigene vertragsärztliche Praxis.

    Passives Wahlrecht (d. h. andere wählen können) haben alle, die Mitglied der KV BW sind.

    Was bedeutet es, wenn ich mich für den Marburger Bund bei der KV-Wahl als Delegierte/r zur Vertreterversammlung aufstellen lasse und gewählt werde?

    Als gewählte/r Delegierte/r vertreten Sie die Interessen der angestellten und ermächtigten Ärzte/innen in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg. Die konstituierende Vertreterversammlung findet voraussichtlich im Oktober 2022 statt.

    Die Legislaturperiode dauert von 01.01.2023 bis 31.12.2028. In diesem Zeitraum finden vier Sitzungen pro Jahr statt. Im ersten Jahr der Legislaturperiode finden häufig mehr Sitzungen als üblich statt, da die verschiedenen Ausschüsse gewählt werden müssen.

    Von den Delegierten der KV-Vertreterversammlung werden folgende Ausschüsse gewählt: Finanzausschuss, Notfalldienstausschuss, Beratende Fachausschüsse (BFA) für Hausärzte/innen, Fachärzte/innen, Psychotherapeuten/innen und angestellte Ärzte/innen bzw. Psychotherapeuten/innen.

    Weitere Informationen ...

    ... zur KV-Wahl 2022 und einer Kandidatur finden Sie auf unserer neu eingerichteten Website www.kv-wahl-bw.de!