• 2024: Neue Beitragssätze

    Beitragsstruktur bleibt unverändert
    13.Oktober 2023
    Am 23. Juni 2023 hat die Hauptversammlung des Landesverbands beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2024 erstmalig nach 15 Jahren anzupassen.

    Die Inflationsentwicklung in dieser Zeit, aber auch der stetige Ausbau unser Service- und Informationsangebote, sowohl vor Ort, als auch digital und die deutlich gestiegene Inanspruchnahme der juristischen Beratung sind die Hauptgründe für die Anpassung der Beträge. Die Beitragsstruktur/-gruppen bleiben unverändert. 

    Ab 01.01.2024 gestalten sich die Beiträge wie folgt:

    Standardbeitrag  Euro 216,00
    Reduzierte Beiträge (auf Antrag):   
    Ärzte in den ersten sechs Jahren nach Approbation/Erhalt der Erlaubnis nach §10 Abs. 1 BÄO Euro 174,00
    Niedergelassene Ärzte Euro 174,00
    Nicht berufstätige Ärzte; Inhaber einer Erlaubnis nach §10 Abs. 5 BÄO Euro 60,00
    Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Beitragsfrei

    Wenn Sie noch nicht länger als sechs Jahre approbiert sind und uns dies noch nicht mitgeteilt haben, rufen Sie uns an, damit Sie von der Beitragsreduzierung profitieren!