• Die Hohenloher Krankenhaus gGmbH übernimmt mit Verzögerung den Tarifabschluss für kommunale Krankenhäuser

    06.Juni 2017
    Bedingt durch einen Wechsel in der Geschäftsführung der Hohenloher Krankenhaus gGmbH zu Beginn dieses Jahres mussten die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte ein wenig länger auf einen Tarifabschluss warten, als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen kommunalen Krankenhäusern der Region. Am 4. Mai 2017 war es dann soweit. Nach zwei konstruktiven Tarifrunden erzielten der Marburger Bund, Landesverband Baden-Württemberg und die Hohenloher Krankenhaus gGmbH eine Tarifeinigung. Diese gilt für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte der Kliniken in Öhringen und Künzelsau.

    Im Ergebnis wurde der auf Bundesebene erzielte Tarifabschluss des TV-Ärzte/VKA vom 19. Oktober 2016 übernommen. Die Einigung sieht neben einer linearen Gehaltssteigerung von 2,3% ab dem 1. Januar 2017 und einer linearen Erhöhung um weitere 2,0% ab dem 1. September 2017 sowie um weitere 0,7% ab dem 1. Mai 2018 auch eine Einmalzahlung in Höhe von 500,- Euro vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Einmalzahlung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten alle Mitglieder des Marburger Bundes auf entsprechenden Nachweis ihrer Mitgliedschaft einen zusätzlichen freien Arbeitstag, der im Jahr 2017 genommen werden muss. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 28 Monate.
    Mit dieser Einigung verknüpft die Hohenloher Krankenhaus gGmbH die Hoffnung, mit engagierten Medizinern die eingeleiteten Strukturveränderungen voran zu bringen und so die weiterhin angespannte finanzielle Lage der Krankenhäuser zu verbessern und zu stabilisieren.
    Der neue Geschäftsführer der Klinikgesellschaft Jürgen Schopf sowie der stellvertretende Geschäftsführer des MB-Landesverbandes Baden-Württemberg Frieder Schmitt begrüßen die Einigung, konnten doch durch den Abschluss wieder wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte hergestellt werden.
    Zum Hintergrund: Durch den Austritt der Klinikgesellschaft aus dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Baden-Württemberg zum 31.12.2005 werden seit dem 01.01.2009 die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte durch einen Haustarifvertrag, den TV-Ärzte/Hohenlohe geregelt.