• Erste Facharztprüfung ab 1. Februar 2017 kostenlos!

    Landesärztekammer Baden-Württemberg
    02.Februar 2017
    Bereits am 26. November 2016 beschloss die Herbst-Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Änderung der Gebührenordnung dahingehend, dass die erste Facharztprüfung zukünftig gebührenfrei ist. Inkrafttreten sollte die Änderung am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats, da sie zunächst noch der Genehmigung durch das des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg bedurfte.

    Diese liegt inzwischen vor, so dass die Veröffentlichung in der Januar-Ausgabe des Ärzteblatts Baden-Württemberg erfolgte. Damit tritt die geänderte Gebührenordnung zum 1. Februar 2017 in Kraft.

    Prüfungsgebühren werden nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Gebührenordnung der Landesärztekammer bereits mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Deshalb gilt für die Zulassungen zur ersten Facharztprüfung, die noch vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung erfolgt sind, dass in diesen Fällen die Kosten für die erste Facharztprüfung noch bezahlt werden müssen. Erfolgt die Zulassung zur Prüfung nach dem 1. Februar 2017, ist die erste Facharztprüfung in Zukunft kostenlos.

    Quelle: http://www.aerzteblatt-bw.de/, Ausgabe 01/2017.