• Gehen Sie wählen für Ihre Interessen am Arbeitsplatz!

    Personalratswahlen 2019
    13.Mai 2019
    Im ersten Halbjahr 2019 finden in Baden-Württemberg Personalratswahlen statt. Der Personalrat ist das wichtigste Mitbestimmungsgremium wenn es um die Gestaltung Ihrer Arbeitsbedingungen geht. Der Personalrat vertritt die Angelegenheiten der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Eine der wichtigsten Aufgaben des Personalrats ist es, darauf zu achten, dass die in der Dienststelle geltenden Vorschriften, z.B. Gesetze oder Tarifverträge, eingehalten werden. Außerdem kann der Personalrat im Rahmen seiner Befugnisse die Beschäftigten vor willkürlichen Entscheidungen der Dienststelle schützen.

    Wie stark der Personalrat tatsächlich ist, hängt davon ab, wie viele Kolleginnen und Kollegen an der Wahl teilnehmen. Umso höher die Wahlbeteiligung, desto stärker kann sich der Personalrat für die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. Daher bitten wir Sie: Machen Sie unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
    Dafür treten wir ein:
    • Entfristung
    • Mitarbeitergesundheit
    • Faire Eingruppierung , insb. Funktionsoberärzte
    • Manipulationsfreie Arbeitszeitdokumentation
    • Faire Karrierechancen von Männern und Frauen
    • Zeitgemäße Führungsstrukturen
    • Entlastung aller Berufsgruppen
    • Fortbildung ist Dienstaufgabe
    • Saubere Opt-out-Regelungen
    • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
    • Arbeitssicherheit ernst nehmen
    • Zukunftsfähiges Mobilitätskonzept
    • Adäquate Beschäftigung im Mutterschutz
    Beteiligungsrechte des Personalrats auf einen Blick:

    Die Beteiligungsrechte des Personalrats sind unterschiedlich stark ausgebildet. Sie unterteilen sich in die Mitwirkungsrechte (Unterrichtungs-, Informations-, Anhörungs- und Beratungs-rechte) sowie die Mitbestimmungsrechte. Das „schärfste Schwert" des Personalrats sind die Mitbestimmungsrechte. Denn in diesem Bereich kann die von der Dienststelle beab-sichtigte Maßnahme nur mit Zustimmung des Personalrats umgesetzt werden.

    Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte sind u.a.:

    • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
       
    • Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Arbeitszeitmodellen,
       
    • Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft,
       
    • Aufstellung des Urlaubsplans und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird,
       
    •  Maßnahmen des behördlichen oder betrieblichen Gesundheitsmanagements,
       
    • bei der Einstellung, dem Abschluss von Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie bei der Zeit- und Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses hat er Personalrat unter Berücksichtigung der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg (LPVG BW) mitzubestimmen.
    Wahlverfahren: So wählen Sie richtig!

    Bei der Abgabe Ihrer Stimme können Sie Kumulieren und Panaschieren.

    Kumulieren:

    Sie können einer Person bis zu maximal drei Stimmen geben. Sie tragen in das Feld hinter dem Namen die jeweilige Stimmzahl ein.
    Also entweder die Ziffer 1 für eine Stimme, die Ziffer 2 für zwei Stimmen oder die Ziffer 3 für drei Stimmen.

    Panaschieren:

    Sie können Personen aus verschiedenen Listenvorschlägen wählen. Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Sie sollten die Personen, die Sie vom anderen Listenvor-schlag wählen wollen, in die freien Felder unter den Listenvorschlag schreiben, den Sie am Ende abgeben.

    Ganz wichtig: Bitte zählen Sie am Ende Ihre abgegebenen Stimmen. Ihre maximal mögliche Stimmenanzahl darf NICHT überschritten werden. Sonst ist der Stimmzettel ungültig!

    Sie können Briefwahl beantragen!