• Steter Tropfen höhlt den Stein

    24.Juli 2018
    In der Vertreterversammlung der KVBW am 11. Juli 2018 wurde die Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung der KVBW geändert. Die Förderung ist ab sofort nicht mehr abhängig von der Unterzeichnung eines Darlehensvertrags durch den geförderten Arzt in Weiterbildung. Die Änderung betrifft nicht nur zukünftige Förderungen sondern auch laufende. Sie trat am 12. Juli 2018 in Kraft.
    Dr. Kristina Zimmermann
    Dr. Kristina Zimmermann

    Damit muss ab sofort niemand mehr Angst vor einer Rückforderung haben, dessen Weiterbildung gefördert wird. Dr. Kristina Zimmermann, angestellte Allgemeinmedizinerin und über die Liste des MB in die Vertreterversammlung der KVBW gewählt, ist sehr zufrieden mit diesem Ergebnis: „Das ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung. Ich bin sehr froh, dass die KVBW diesen Schritt endlich gegangen ist.“

    Die Förderung der Weiterbildung hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Schon lange bevor die Förderung auf Bundesebene etabliert wurde, förderte die KVBW die Weiterbildung in Allgemeinmedizin. Basis war ein Darlehensvertrag zwischen der KV und dem sich weiterbildenden Arzt. Wurde die Weiterbildung nicht beendet oder waren Teile nicht anrechenbar, musste die Förderung zurückgezahlt werden.

    Obwohl bereits seit 2016 eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 SGB V zwischen der DKG, der KBV und des GKV-Spitzenverbands besteht, die solche Rückzahlungsverpflichtungen nicht vorsieht, blieb die alte Regelung in Baden-Württemberg bestehen. Die Juristen des Landesverbands wurden häufig hierzu befragt. Die Weiterbilder im Land machten die Erfahrung, dass offene Stellen nicht besetzt werden konnten, weil die jungen Kolleginnen und Kollegen das Rückzahlungsrisiko scheuten. Dies bestand etwa, wenn sie im Lauf der Zeit doch die Fachrichtung wechselten oder auch nur die Möglichkeit nutzten das Arbeitsverhältnis in der Probezeit zu beenden.

    Aus Sicht des MB war eine Angleichung an die Bundesvereinbarung deswegen zwingend notwendig. Ein entsprechender Antrag der MB-Delegierten in der letzten Vertreterversammlung der Landesärztekammer mit der Aufforderung an die KVBW, die Darlehensverträge abzuschaffen, scheiterte noch krachend am Widerstand der Niedergelassenen. In der Folgezeit wuchs in der KVBW jedoch offensichtlich die Einsicht, dass sich wohl etwas ändern muss, will man die Weiterbildung der jungen Kollegen in der Praxis wirklich unterstützen, fördern und damit auch den ärztlichen Nachwuchs für die Praxen sichern.

    Wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hat Dr. Kristina Zimmermann, die auch Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten der KBVW und Mitglied des entsprechenden Ausschusses auf Bundesebene ist.

    In beiden Ausschüssen nutzte sie jede Gelegenheit, das Thema anzusprechen und die Vertreter der KVBW zu sensibilisieren. Nach und nach erkannte man dort schließlich, dass die KVBW von der einstigen Vorreiterrolle ins Hintertreffen geraten war und handeln musste, wenn man die Weiterbildung im ambulanten Bereich wirklich fördern will. „Die Arbeit in der KV benötigt Fingerspitzengefühl, Hartnäckigkeit und manchmal auch einen langen Atem. Dann aber sind gute Ergebnisse auch für die angestellten Ärztinnen und Ärzte möglich“, so Dr. Zimmermann.

    Weitere Verbesserungen der Richtlinie, wie z.B. eine flexiblere Förderung der Weiterbildung in Teilzeit, konnten in dieser Vertreterversammlung noch nicht erreicht werden, stehen aber für die Sitzung im September wieder auf der Tagesordnung.