• TV-Ärzte: Achtung Ausschlussfrist 30. September 2020 für ausgeschiedene Ärztinnen und Ärzte

    01.September 2020

    Ärztinnen und Ärzte, die bis spätestens zum 7. März 2020 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, müssen ihre Ansprüche aus der Tarifeinigung noch bis zum 30. September 2020 geltend machen

     

    Am 7. März 2020 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Marburger Bund, Bundesverband auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte geeinigt.

    Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die spätestens mit Ablauf des 7. März 2020 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, können die mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2019 sowie 1. Januar 2020 vereinbarten Verbesserungen aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie diese bis zum 30. September 2020 schriftlich beantragt haben.

    Dies betrifft insbesondere folgenden Ansprüche:

    • Ab dem 1. Oktober 2019 Entgeltsteigerungen von 2,5 Prozent für
      • Entgelttabelle,
      • Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütung,
      • Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sowie
      • Besitzstandzulagen
    • Ab dem 1. Januar 2020 Zusatzurlaub von bis zu zwei Arbeitstagen für nächtlichen Bereitschaftsdienst, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

    Für den Fall, dass die oben dargestellten Ansprüche bisher noch nicht abgegolten wurden, besteht für diese Betroffenen noch die Möglichkeit ihre Ansprüche bis zum 30.September 2020 bei den jeweiligen Personalabteilungen der Universitätskliniken einzufordern. Eine Geltendmachung per E-Mail ist ausreichend.