• Zentrale Themen 2017: Tarifeinheitsgesetz und Neuwahl des Landesvorstands

    Jahresrückblick 2017
    23.November 2017
    Wie geht der Marburger Bund mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz um? Wie wird er bei den Mitgliedern vor Ort sichtbarer? Diese Fragen sowie die Neuwahl des Landesvorstands waren zentrale Punkte der Verbandsarbeit im vergangenen Jahr.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgesetz stand die Frage im Mittelpunkt, welche Folgen und Handlungsnotwendigkeiten sich hieraus für den Marburger Bund ergeben. Nach ausführlichen Diskussionen in den Verbandsgremien war die strategische Richtung des Landesverbandes Baden-Württemberg schließlich klar: Hauptziel ist weiterhin die eigenständige, effektive Vertretung der ärztlichen Belange. Um dies zu gewährleisten fand die Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di breite Unterstützung.

    Bei den Vorstandswahlen Anfang Oktober in Stuttgart wurde Dr. Frank J. Reuther als 1. Vorsitzender im Amt bestätigt. Zur neuen 2. Vorsitzenden wurde Sylvia Ottmüller gewählt. Bei der Wahl wurde zum ersten Mal die neue satzungsgemäße Geschlechterquote berücksichtigt und umgesetzt. Dem 13-köpfigen Vorstand gehören danach nun fünf Frauen und acht Männer an.

    Auch die Bestrebungen, den Marburger Bund in der Fläche präsenter zu machen, zeigen erste Erfolge. Neben der Schaffung einer Stelle des Beauftragten für Kliniken- und Mitgliederbetreuung wurden juristische Sprechstunden vor Ort eingerichtet.
    In Vorbereitung auf die Betriebsrats- und Personalratswahlen haben die neu etablierten Regionalkonferenzen bereits zu einer besseren Vernetzung geführt.

    Die Belange der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte werden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene in den beratenden Fachausschüssen der KV vertreten.
    Die studentischen Mitglieder konnten durch zahlreiche Sponsoring-Aktivitäten und Intensivierung der Fachschaftskontakte noch besser in die Verbandsarbeit integriert werden.
    Da in der rechtlichen Beratung Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ein Dauerthema sind, strebt der MB Baden-Württemberg weitere Gespräche mit der Gewerbeaufsicht an, um regelmäßigere Prüfungen zu erreichen.

    Im Juni und September erzielte der Landesverband zwei wegweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts: zur inhaltlich und zeitlich strukturierten Weiterbildung als Voraussetzung für eine wirksame Befristung nach dem Ärztevertragsgesetz sowie zur Einbeziehung der Vergütung von Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft in die Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
    Um die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen, fiel auf der Hauptversammlung des Landesverbandes der Startschuss zur neuen Mitgliederkampagne „Engagement, das uns stark macht!".

    Die Vorbereitung des kommenden Jahrs 2018 unter dem Motto „Dreifach punkten" läuft bereits. Es geht dabei um Vorbereitungen zu den Betriebsrats- und Kammerwahlen sowie zur Vorgehensweise bei den Tarifverhandlungen mit der VKA.